Begründung:
Gemäß § 18 AO i. V.
m. § 91 GO hat das Amt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss
besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der
Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Jahresabschluss
und der Lagebericht sind gemäß § 92 GO darauf zu prüfen, ob
- der Haushaltsplan eingehalten ist,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch
vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
- bei den Erträgen Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie
bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften
verfahren worden ist,
- das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
- der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
- der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.
Die Bewirtschaftung
des Haushalts 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 458.829,18
Euro ab. Der Überschuss führt zu einer
Verringerung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages.
Der Verlauf der Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Amtes werden im Lagebericht 2023 dargestellt bzw. erläutert.
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss,
den Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht 2023 in der vorgelegten Fassung zu
beschließen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 458.829,18 Euro ist auf das
Bilanzkonto „vorgetragener Jahresfehlbetrag“ zu buchen.
Anlagen: Jahresabschluss 2023 sowie Lagebericht 2023