Betreff
Jahresabschluss des Amtes Itzehoe-Land für das Jahr 2023
Vorlage
AI/AfF/569/2024
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß § 18 AO i. V. m. § 91 GO hat das Amt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist.

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 92 GO darauf zu prüfen, ob

  1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
  3. bei den Erträgen Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
  4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
  5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
  6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.

Die Bewirtschaftung des Haushalts 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 458.829,18 Euro ab.  Der Überschuss führt zu einer Verringerung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages.

Der Verlauf der Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Amtes werden im Lagebericht 2023 dargestellt bzw. erläutert.


Beschlussvorschlag:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, den Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht 2023 in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 458.829,18 Euro ist auf das Bilanzkonto „vorgetragener Jahresfehlbetrag“ zu buchen.


Anlagen: Jahresabschluss 2023 sowie Lagebericht 2023