Begr?ndung:
Gem?? ? 18 AO i. V.
m. ? 91 GO hat das Amt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss
besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der
Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizuf?gen.
Der Jahresabschluss
und der Lagebericht sind gem?? ? 92 GO darauf zu pr?fen, ob
- der Haushaltsplan eingehalten ist,
- die einzelnen Rechnungsbetr?ge sachlich und rechnerisch
vorschriftsm??ig begr?ndet und belegt worden sind,
- bei den Ertr?gen Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie
bei der Verm?gens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften
verfahren worden ist,
- das Verm?gen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
- der Anhang zum Jahresabschluss vollst?ndig und richtig ist,
- der Lagebericht zum Jahresabschluss vollst?ndig und richtig ist.
Die Bewirtschaftung
des Haushalts 2023 schlie?t mit einem Jahres?berschuss in H?he von 458.829,18
Euro ab.? Der ?berschuss f?hrt zu einer
Verringerung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages.
Der Verlauf der Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungst?tigkeit sowie die Verm?gens-, Finanz- und Ertragslage des Amtes werden im Lagebericht 2023 dargestellt bzw. erl?utert.
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungspr?fungsausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss,
den Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht 2023 in der vorgelegten Fassung zu
beschlie?en. Der Jahres?berschuss in H?he von 458.829,18 Euro ist auf das
Bilanzkonto ?vorgetragener Jahresfehlbetrag? zu buchen.
Anlagen: Jahresabschluss 2023 sowie Lagebericht 2023
