Begr?ndung:
Die bestehende Finanzierungsvereinbarung der Gemeinde Hohenaspe mit dem
Kita-Werk ist f?r den ?bergangszeitraum des Kindertagesf?rderungsgesetzes
(KiTaG) bis zum 31.12.2024 abgeschlossen worden. Ab 2025 w?ren im
Ursprungsmodell die Kommunen nur noch ?ber den Wohngemeindeanteil pro Kind an
der Kita-Finanzierung beteiligt gewesen. Die Kitas h?tten sich daneben aus den
Landesmitteln (Standard-Qualit?ts-Kosten-Modell-SQKM) und ?ber Elternbeitr?ge
direkt und ausk?mmlich finanziert.
Da das Reformziel nicht erreicht worden ist, bleibt das
Finanzierungssystem ?ber die Standortkommunen ab 2025 erhalten. Die Gemeinde
Hohenaspe ist weiter verantwortlich f?r die ausk?mmliche Ausstattung der Kita
und erh?lt daf?r die SQKM-Mittel. Sofern diese ausk?mmlich sind, entsteht kein
Verlust f?r die Gemeinde. Ansonsten bleibt es bei der Fehlbedarfsfinanzierung
durch die Gemeinde.
Die neuen gesetzlichen Grundlagen werden nachstehend genannt:
Wird eine Kindertageseinrichtung (Kita) nicht von der Standortkommune
selbst betrieben und hat die Standortkommune einen F?rderanspruch gegen?ber dem
?rtlichen Tr?ger der ?ffentlichen Jugendhilfe, hier der Kreis Steinburg -, hat
der Kita-Tr?ger einen Anspruch auf Abschluss einer Vereinbarung ?ber die
Finanzierung mit der Standortgemeinde (? 15a Abs. 1 KiTaG neue Fassung).
Die Vereinbarung soll den Betrieb der Kita im Rahmen der
F?rderbedingungen gew?hrleisten und muss daher eine Regelung zur
Fehlbedarfsfinanzierung (kommunales Defizit) enthalten. Ma?geblich ist die
Gew?hrleistung der gesetzlich geregelten Standardqualit?t; hierf?r d?rfen keine
Eigenmittel des Tr?gers eingebracht werden; ?ber die Standardqualit?t hinaus,
k?nnen hingegen entsprechende Mittel zum Einsatz kommen
(? 15a Abs. 3 i.V.m. ? 16 Abs. 3 KiTaG n.F.)
Inhalte einer Finanzierungsvereinbarung k?nnen sein:
???????????? Regelungen
zur Nutzung eines im Eigentum der Standortkommune stehenden Geb?udes
???????????? ?ber Standardqualit?t
hinausgehende Qualit?tsanspr?che
???????????? Festsetzung von
Elternbeitr?gen unterhalb der gesetzlichen H?chstgrenze
???????????? vorrangige
Aufnahme von Kindern aus der Standortgemeinde, wenn die Finanzierung oberhalb
der Standardqualit?t gew?hrleistet wird
Neben der F?rderung einer Standardqualit?t im Sinne des KiTaG n.F. kann
die Standortgemeinde die Einrichtung erg?nzend f?rdern (?16 KiTaG n.F.). Der
Entwurf der Finanzierungsvereinbarung sieht diese M?glichkeit in ? 17 Abs. 1
vor, indem dann eine Anlage mit konkreten Abreden zu fertigen ist.
Unter Ber?cksichtigung der neuen gesetzlichen Grundlagen ist eine neue Finanzierungsvereinbarung ab 2025 entworfen worden, die in den Gremien der Gemeinde Hohenaspe und des Kita-Werkes beraten wird. Die Entwurfsfassung ist der Beschlussvorlage beigef?gt.
Unber?hrt bleiben hiervon die Regelungen
des ? 7 (Grundeigentum) des Vertrages vom 27.Oktober 2016. Diese Regelungen
sind neben den hier beteiligten Vertragsparteien insbesondere mit der Ev.-Luth.
Kirchengemeinde St. Michaelis als Eigent?merin geschlossen. Diese vertragliche
Regelung ist nicht gek?ndigt oder beendet und setzt ihre Wirkung neben dieser
vertraglichen Vereinbarung inhaltlich fort, bis eine einvernehmliche
Nachfolgeregelung mit allen Beteiligten (Tr?ger, Kirchengemeinde,
Standortgemeinde und Beitrittsgemeinden) getroffen worden ist (siehe
Vorbemerkungen).
Der vorherigen Finanzierungsvereinbarung f?r den
?bergangszeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2024 ist die Gemeinde
Ottenb?ttel durch Erkl?rung beigetreten (Beschluss der GV Ottenb?ttel vom
04.03.2021).
Damit hat sich die Gemeinde ein Mitspracherecht im Beirat und
die Garantie f?r die Aufnahme von Kindern aus der Gemeinde gesichert. Der
Beitritt ist auch zu der neuen Finanzierungsvereinbarung m?glich.
In diesem Fall beteiligt sich die Gemeinde an dem Ausgleich eines
Kostendefizits lt. ? 18 der Vereinbarung im Verh?ltnis der Betreuungsstunden
der Kinder aus der Gemeinde Ottenb?ttel zu den Gesamtbetreuungsstunden aller
Kinder in der Kita.
Zurzeit besuchen 7 von 32 Kita-Kindern aus der Gemeinde Ottenb?ttel
die Kita in Hohenaspe.
Beschlussvorschlag:
Der
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, der zwischen der
Standortgemeinde Hohenaspe und dem Ev.-Luth. Kita-Werk Rantzau-M?nsterdorf
gemeinn?tzige GmbH abgeschlossenen Vereinbarung ab 2025 durch Erkl?rung
beizutreten. Der B?rgermeister wird erm?chtigt, die Beitrittserkl?rung zu
unterzeichnen.
Die endg?ltige Fassung der Vereinbarung ist der Gemeindevertretung zur Kenntnis vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierungsvereinbarung hat erst dann finanzielle Auswirkungen auf
die Kommunen, wenn ?ber die Gruppenf?rderung nach dem
Standard-Qualit?t-Kosten-Modell (SQKM) hinaus bei Einhaltung der
Qualit?tsstandards kommunale Mittel erforderlich werden (sog. kommunales
Defizit).
Der Wirtschaftsplan des Kita-Werkes sieht f?r 2025 ein kommunales
Defizit in H?he von 197.315 ? vor. Bei Zugrundelegung der Betreuungsstunden f?r
2023 w?rde auf die Gemeinde Ottenb?ttel ein Anteil von rd. 9 % = 17.760 ?
entfallen.
Anlagen:
