Betreff
Beitritt zur Vereinbarung mit dem Ev.-Luth. Kita-Werk Rantzau-Münsterdorf gGmbH zur Finanzierung der Kindertagesstätte in Hohenaspe ab 2025
Vorlage
Ott/HA/728/2024
Art
Beschlussvorlage

Begr?ndung:

Die bestehende Finanzierungsvereinbarung der Gemeinde Hohenaspe mit dem Kita-Werk ist f?r den ?bergangszeitraum des Kindertagesf?rderungsgesetzes (KiTaG) bis zum 31.12.2024 abgeschlossen worden. Ab 2025 w?ren im Ursprungsmodell die Kommunen nur noch ?ber den Wohngemeindeanteil pro Kind an der Kita-Finanzierung beteiligt gewesen. Die Kitas h?tten sich daneben aus den Landesmitteln (Standard-Qualit?ts-Kosten-Modell-SQKM) und ?ber Elternbeitr?ge direkt und ausk?mmlich finanziert.

Da das Reformziel nicht erreicht worden ist, bleibt das Finanzierungssystem ?ber die Standortkommunen ab 2025 erhalten. Die Gemeinde Hohenaspe ist weiter verantwortlich f?r die ausk?mmliche Ausstattung der Kita und erh?lt daf?r die SQKM-Mittel. Sofern diese ausk?mmlich sind, entsteht kein Verlust f?r die Gemeinde. Ansonsten bleibt es bei der Fehlbedarfsfinanzierung durch die Gemeinde.

Die neuen gesetzlichen Grundlagen werden nachstehend genannt:

Wird eine Kindertageseinrichtung (Kita) nicht von der Standortkommune selbst betrieben und hat die Standortkommune einen F?rderanspruch gegen?ber dem ?rtlichen Tr?ger der ?ffentlichen Jugendhilfe, hier der Kreis Steinburg -, hat der Kita-Tr?ger einen Anspruch auf Abschluss einer Vereinbarung ?ber die Finanzierung mit der Standortgemeinde (? 15a Abs. 1 KiTaG neue Fassung).

Die Vereinbarung soll den Betrieb der Kita im Rahmen der F?rderbedingungen gew?hrleisten und muss daher eine Regelung zur Fehlbedarfsfinanzierung (kommunales Defizit) enthalten. Ma?geblich ist die Gew?hrleistung der gesetzlich geregelten Standardqualit?t; hierf?r d?rfen keine Eigenmittel des Tr?gers eingebracht werden; ?ber die Standardqualit?t hinaus, k?nnen hingegen entsprechende Mittel zum Einsatz kommen

(? 15a Abs. 3 i.V.m. ? 16 Abs. 3 KiTaG n.F.)

Inhalte einer Finanzierungsvereinbarung k?nnen sein:

Ÿ???????????? Regelungen zur Nutzung eines im Eigentum der Standortkommune stehenden Geb?udes

Ÿ???????????? ?ber Standardqualit?t hinausgehende Qualit?tsanspr?che

Ÿ???????????? Festsetzung von Elternbeitr?gen unterhalb der gesetzlichen H?chstgrenze

Ÿ???????????? vorrangige Aufnahme von Kindern aus der Standortgemeinde, wenn die Finanzierung oberhalb der Standardqualit?t gew?hrleistet wird

Neben der F?rderung einer Standardqualit?t im Sinne des KiTaG n.F. kann die Standortgemeinde die Einrichtung erg?nzend f?rdern (?16 KiTaG n.F.). Der Entwurf der Finanzierungsvereinbarung sieht diese M?glichkeit in ? 17 Abs. 1 vor, indem dann eine Anlage mit konkreten Abreden zu fertigen ist.

Unter Ber?cksichtigung der neuen gesetzlichen Grundlagen ist eine neue Finanzierungsvereinbarung ab 2025 entworfen worden, die in den Gremien der Gemeinde Hohenaspe und des Kita-Werkes beraten wird. Die Entwurfsfassung ist der Beschlussvorlage beigef?gt.

Unber?hrt bleiben hiervon die Regelungen des ? 7 (Grundeigentum) des Vertrages vom 27.Oktober 2016. Diese Regelungen sind neben den hier beteiligten Vertragsparteien insbesondere mit der Ev.-Luth. Kirchengemeinde St. Michaelis als Eigent?merin geschlossen. Diese vertragliche Regelung ist nicht gek?ndigt oder beendet und setzt ihre Wirkung neben dieser vertraglichen Vereinbarung inhaltlich fort, bis eine einvernehmliche Nachfolgeregelung mit allen Beteiligten (Tr?ger, Kirchengemeinde, Standortgemeinde und Beitrittsgemeinden) getroffen worden ist (siehe Vorbemerkungen).

Der vorherigen Finanzierungsvereinbarung f?r den ?bergangszeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2024 ist die Gemeinde Ottenb?ttel durch Erkl?rung beigetreten (Beschluss der GV Ottenb?ttel vom 04.03.2021).

Damit hat sich die Gemeinde ein Mitspracherecht im Beirat und die Garantie f?r die Aufnahme von Kindern aus der Gemeinde gesichert. Der Beitritt ist auch zu der neuen Finanzierungsvereinbarung m?glich.

In diesem Fall beteiligt sich die Gemeinde an dem Ausgleich eines Kostendefizits lt. ? 18 der Vereinbarung im Verh?ltnis der Betreuungsstunden der Kinder aus der Gemeinde Ottenb?ttel zu den Gesamtbetreuungsstunden aller Kinder in der Kita.

Zurzeit besuchen 7 von 32 Kita-Kindern aus der Gemeinde Ottenb?ttel die Kita in Hohenaspe.


Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, der zwischen der Standortgemeinde Hohenaspe und dem Ev.-Luth. Kita-Werk Rantzau-M?nsterdorf gemeinn?tzige GmbH abgeschlossenen Vereinbarung ab 2025 durch Erkl?rung beizutreten. Der B?rgermeister wird erm?chtigt, die Beitrittserkl?rung zu unterzeichnen.

Die endg?ltige Fassung der Vereinbarung ist der Gemeindevertretung zur Kenntnis vorzulegen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Finanzierungsvereinbarung hat erst dann finanzielle Auswirkungen auf die Kommunen, wenn ?ber die Gruppenf?rderung nach dem Standard-Qualit?t-Kosten-Modell (SQKM) hinaus bei Einhaltung der Qualit?tsstandards kommunale Mittel erforderlich werden (sog. kommunales Defizit).

Der Wirtschaftsplan des Kita-Werkes sieht f?r 2025 ein kommunales Defizit in H?he von 197.315 ? vor. Bei Zugrundelegung der Betreuungsstunden f?r 2023 w?rde auf die Gemeinde Ottenb?ttel ein Anteil von rd. 9 % = 17.760 ? entfallen.


Anlagen: