Sitzung: 13.12.2023 GV Kaaks
Vorlage: Kaa/AfF/420/2023
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Gemeinde Kaaks bildet zum 01.01.2024 aus der bisherigen Allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.419.521,48 Euro (Stand: 31.12.2022), der Ergebnisrücklage in Höhe von 419.328,55 Euro (Stand: 31.12.2022) und dem Jahresergebnis 2022 in Höhe von -57.723,50 Euro folgende neue Rücklagen:
1. die Allgemeine Rücklage in Höhe von 726.792,02 Euro und
2. die Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.054.334,51 Euro.
Amtskämmerer
Sießenbüttel erläutert anhand der Beschlussvorlage den Sachverhalt und die
Rechtslage. Aufgrund der Änderungen der Gemeindehaushaltsverordnung, die zum
01.01.2024 in Kraft treten, wird es den Kommunen ermöglicht, im Rahmen ihrer Haushaltsberatungen
eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage und der Allgemeinen Rücklage
vorzunehmen, sofern eine angemessene Eigenkapitalquote gewahrt ist. Für diesen
Zweck wird eine Ausgleichsrücklage geschaffen, die in der Bilanz als
gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen ist.
Zukünftig
gilt der Haushalt als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der
Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
gedeckt werden können (sog. „fiktiver Haushaltsausgleich“). Die Inanspruchnahme
der Ausgleichsrücklage ist allerdings nur bei positivem Finanzmittelbestand
zulässig.
Nach kurzer Diskussion stellen die Mitglieder der Gemeindevertretung fest, dass die Bildung einer Ausgleichsrücklage sinnvoll ist.
Abstimmungsergebnis: 7 dafür