Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Itzehoe-Land beschließt, die Satzung (Nachtrag 1) zur Änderung der Entschädigungssatzung des Amtes Itzehoe-Land in der beigefügten Fassung. Die Satzung (Nachtrag 1) zur Änderung der Entschädigungssatzung des Amtes Itzehoe-Land ist vom Amtsdirektor auszufertigen und bekannt zu machen. Sie tritt mit Wirkung zum 01.05.2024 in Kraft.


Die Entschädigungssatzung des Amtes Itzehoe-Land bedarf aus rechtlichen Gründen der kurzfristigen Anpassung. Den Eheschließungsstandesbeamten wird nach der derzeit gültigen Entschädigungssatzung je durchgeführter Eheschließung zur Abgeltung des gesamten Aufwandes ein Betrag von 100,00 € gewährt. Die Regelungen in der Entschädigungssatzung basieren auf der Entschädigungsverordnung des Landes. Die Entschädigungsverordnung regelt abschließend, für welche Funktionen eine Aufwandsentschädigung gewährt werden kann. Die Funktion des Eheschließungsbeamten ist in der Entschädigungsverordnung nicht aufgeführt. Verwaltungsseitig wird insofern eine Anpassung der Entschädigungssatzung vorgeschlagen, um wieder einen rechtskonformen Zustand der Entschädigungssatzung herzustellen. Gleichzeitig soll über den SHGT eine Initiative zur Anpassung der Entschädigungsverordnung an das Land herangetragen werden, da der Aufwand für die ehrenamtlichen Eheschließungsbeamten erheblich ist und insofern nicht durch die Bürgermeisteraufwandsentschädigung als abgegolten gesehen werden kann.

 


Abstimmungsergebnis: 42 Stimmen dafür           6 Stimmen Enthaltung