Sitzung: 22.04.2024 Amtsausschuss
Vorlage: AI/HA/670/2024
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Itzehoe-Land beschlie?t, die Satzung (Nachtrag 1) zur ?nderung der Entsch?digungssatzung des Amtes Itzehoe-Land in der beigef?gten Fassung. Die Satzung (Nachtrag 1) zur ?nderung der Entsch?digungssatzung des Amtes Itzehoe-Land ist vom Amtsdirektor auszufertigen und bekannt zu machen. Sie tritt mit Wirkung zum 01.05.2024 in Kraft.
Die
Entsch?digungssatzung des Amtes Itzehoe-Land bedarf aus rechtlichen Gr?nden der
kurzfristigen Anpassung. Den Eheschlie?ungsstandesbeamten wird nach der derzeit
g?ltigen Entsch?digungssatzung je durchgef?hrter Eheschlie?ung zur Abgeltung
des gesamten Aufwandes ein Betrag von 100,00 ? gew?hrt. Die Regelungen in der
Entsch?digungssatzung basieren auf der Entsch?digungsverordnung des Landes. Die
Entsch?digungsverordnung regelt abschlie?end, f?r welche Funktionen eine
Aufwandsentsch?digung gew?hrt werden kann. Die Funktion des
Eheschlie?ungsbeamten ist in der Entsch?digungsverordnung nicht aufgef?hrt.
Verwaltungsseitig wird insofern eine Anpassung der Entsch?digungssatzung
vorgeschlagen, um wieder einen rechtskonformen Zustand der
Entsch?digungssatzung herzustellen. Gleichzeitig soll ?ber den SHGT eine
Initiative zur Anpassung der Entsch?digungsverordnung an das Land herangetragen
werden, da der Aufwand f?r die ehrenamtlichen Eheschlie?ungsbeamten erheblich
ist und insofern nicht durch die B?rgermeisteraufwandsentsch?digung als
abgegolten gesehen werden kann.
Abstimmungsergebnis: 42 Stimmen daf?r ????????? 6 Stimmen Enthaltung
