Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Itzehoe-Land beschlie?t, die Satzung (Nachtrag 1) zur ?nderung der Entsch?digungssatzung des Amtes Itzehoe-Land in der beigef?gten Fassung. Die Satzung (Nachtrag 1) zur ?nderung der Entsch?digungssatzung des Amtes Itzehoe-Land ist vom Amtsdirektor auszufertigen und bekannt zu machen. Sie tritt mit Wirkung zum 01.05.2024 in Kraft.


Die Entsch?digungssatzung des Amtes Itzehoe-Land bedarf aus rechtlichen Gr?nden der kurzfristigen Anpassung. Den Eheschlie?ungsstandesbeamten wird nach der derzeit g?ltigen Entsch?digungssatzung je durchgef?hrter Eheschlie?ung zur Abgeltung des gesamten Aufwandes ein Betrag von 100,00 ? gew?hrt. Die Regelungen in der Entsch?digungssatzung basieren auf der Entsch?digungsverordnung des Landes. Die Entsch?digungsverordnung regelt abschlie?end, f?r welche Funktionen eine Aufwandsentsch?digung gew?hrt werden kann. Die Funktion des Eheschlie?ungsbeamten ist in der Entsch?digungsverordnung nicht aufgef?hrt. Verwaltungsseitig wird insofern eine Anpassung der Entsch?digungssatzung vorgeschlagen, um wieder einen rechtskonformen Zustand der Entsch?digungssatzung herzustellen. Gleichzeitig soll ?ber den SHGT eine Initiative zur Anpassung der Entsch?digungsverordnung an das Land herangetragen werden, da der Aufwand f?r die ehrenamtlichen Eheschlie?ungsbeamten erheblich ist und insofern nicht durch die B?rgermeisteraufwandsentsch?digung als abgegolten gesehen werden kann.


Abstimmungsergebnis: 42 Stimmen daf?r ????????? 6 Stimmen Enthaltung