Sitzung: 22.04.2024 Amtsausschuss
Vorlage: AI/HA/670/2024
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Itzehoe-Land beschließt, die Satzung (Nachtrag 1) zur Änderung der Entschädigungssatzung des Amtes Itzehoe-Land in der beigefügten Fassung. Die Satzung (Nachtrag 1) zur Änderung der Entschädigungssatzung des Amtes Itzehoe-Land ist vom Amtsdirektor auszufertigen und bekannt zu machen. Sie tritt mit Wirkung zum 01.05.2024 in Kraft.
Die
Entschädigungssatzung des Amtes Itzehoe-Land bedarf aus rechtlichen Gründen der
kurzfristigen Anpassung. Den Eheschließungsstandesbeamten wird nach der derzeit
gültigen Entschädigungssatzung je durchgeführter Eheschließung zur Abgeltung
des gesamten Aufwandes ein Betrag von 100,00 € gewährt. Die Regelungen in der
Entschädigungssatzung basieren auf der Entschädigungsverordnung des Landes. Die
Entschädigungsverordnung regelt abschließend, für welche Funktionen eine
Aufwandsentschädigung gewährt werden kann. Die Funktion des
Eheschließungsbeamten ist in der Entschädigungsverordnung nicht aufgeführt.
Verwaltungsseitig wird insofern eine Anpassung der Entschädigungssatzung
vorgeschlagen, um wieder einen rechtskonformen Zustand der
Entschädigungssatzung herzustellen. Gleichzeitig soll über den SHGT eine
Initiative zur Anpassung der Entschädigungsverordnung an das Land herangetragen
werden, da der Aufwand für die ehrenamtlichen Eheschließungsbeamten erheblich
ist und insofern nicht durch die Bürgermeisteraufwandsentschädigung als
abgegolten gesehen werden kann.
Abstimmungsergebnis: 42 Stimmen dafür 6 Stimmen Enthaltung