Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt die ehemalige Hausmeisterwohnung in Büroräume umzubauen. Die Amtsverwaltung wird beauftragt einen Bauantrag für die Nutzugsänderung zu stellen. Die Baumaßnahmen sind, sofern erforderlich, auszuschreiben. Frau Amtsvorsteherin Lüschow wird ermächtigt, die Aufträge in Verbindung mit dem Umbau zu erteilen, auch wenn die in der Hauptsatzung genannte Grenze hinsichtlich der Erteilung von Aufträgen überschritten wird.
Anlage: Raumplanung
Sachverhalt:
Sofern der Amtsausschuss der Beschlussempfehlung des Finanz- und Verwaltungsausschusses zum Umbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung zu Büroräumen gefolgt ist und der Nachtragshaushalt entsprechend beschlossen wurde, bedarf es weiterer Beschlüsse durch den Amtsausschuss.
Aufgrund der Nutzungsänderung ist ein Bauantrag zu stellen, welcher von Herrn Thun vorbereitet wird. Die Maßnahme, insbesondere der zeitliche Ablauf, ist eng mit dem Hauptamt abzustimmen. Dies ist wegen der Umstellung des IT-Umfeldes in besonderem Maße erforderlich.
Sofern von der vorgestellten Raumkonzeption abgewichen werden soll, ist dies mit den Mitgliedern des Bauausschusses abzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Voraussetzungen werden bei Zustimmung zum neuen
Raumkonzept über den 1. Nachtrag 2020 geschaffen. Der Umbau verursacht ca.
Kosten i.H.v. 88.000 €. Durch Verzicht auf bisher geplante Maßnahmen im Jahr
2020 werden bautechnisch insgesamt keine höheren Ausgaben erforderlich.