Beschlussvorschlag:
Seit 2014 ist die Gemeinde Mehlbek Mitglied im Verein LAG AktivRegion Steinburg e. V. Die Gemeindevertretung beschließt, auch in der kommenden Förderperiode (2023 – 2027) Teil der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Steinburg im Rahmen der ELER-Förderung zu werden. Die Gemeinde Mehlbek ist bereit, für Projekte in eigener Trägerschaft bzw. mit eigener Beteiligung die dann erforderliche Kofinanzierung bereitzustellen. Die projektbezogene Bereitstellung von Mitteln ist von der Gemeindevertretung gesondert zu beschließen.
Sachverhalt:
Die EU-Förderperiode 2014 – 2020 endete offiziell am 31.12.2020. Wie
schon die vorherigen Förderperioden zeigten, gestaltet sich der Übergang zur
nachfolgenden Förderperiode zeitlich und inhaltlich nicht einfach. Dies
betrifft auch den Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, die GAP. Neben
den Direktzahlungen an Landwirte wird in der zweiten Säule der GAP auch der
Bereich der Ländlichen Entwicklung behandelt. Runtergebrochen auf die
EU-Mitgliedsstaaten bzw. dann auch auf die Bundesländer in Deutschland wird die
zweite Säule der GAP an landespolitische Interessen angepasst und aktuell in
Form des Landesprogramms für die Ländlichen Räume (LPLR) umgesetzt. Die
Umsetzung des Programms passt sich an die notwendigen Beschlussfassungen in
Brüssel zum EU-Haushalt und nachfolgend der Agrarministerkonferenz in
Deutschland zeitlich an, so dass das LPLR planmäßig bis einschließlich 2023
laufen wird. Dies betrifft auch den im Programm mit 63 Mio. € EU-Mittel
ausgestatten Punkt der AktivRegionen Schleswig-Holstein.
Die AktivRegion Steinburg (offiziell Lokale Aktionsgruppe AktivRegion
Steinburg e. V.) nimmt für das Gebiet des Kreises Steinburg schon seit dem Jahr
2002 die jeweiligen Fördermöglichkeiten im Rahmen der jeweiligen
Landesprogramme wahr. Unter der Überschrift LEADER wurde und wird vom
klassischen Prinzip staatlicher Förderung in dem Sinne abgewichen, dass die
Entscheidungen über die Vergabe von Fördermittel auf der regionalen Ebene
erfolgt. Hierzu wird sich in Schleswig-Holstein der inzwischen 22 AktvRegionenvereine
bedient. Diese arbeiten mit Mitgliederversammlungen für grundsätzliche
Entscheidungen und mit Vorständen für die operative Ebene. Begleitet wird der
Verein schon seit 2002 von einer beauftragten Geschäftsführung, die gemeinsam
von der egw:wirtschaftsförderung und dem Büro RegionNord aus Itzehoe
wahrgenommen wird. Der Kreis Steinburg hat zu Beginn die Initiative zur
Wahrnehmung dieser Förderschiene ergriffen und begleitet seitdem die
AktivRegion sowohl mit der Bereitstellung von Kofinanzierungsmitteln, sofern
diese erforderlich sind, wie auch personell in Person des Vorstandsvorsitzenden
und dessen Stellvertreter.
Beginnend in 2021 wird der Übergang in die Förderperiode 2021 bis 2027
bis in das Jahr 2023 dauern. Die Genehmigung, die Fördermittel der EU in
Anspruch nehmen zu können, wird vom Land Schleswig-Holstein (Ministerium für
Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes
Schleswig-Holstein (MELUND)) erteilt und bedarf der Teilnahme an einem
umfangreichen Verfahren zur Auswahl als AktivRegion. Eine Grundlage für die
Genehmigung ist das Vorliegen einer Integrierten Entwicklungsstrategie (IES)
für die jeweilige AktivRegion. Hierbei handelt es sich um ein umfangreiches
Papier, in dem die Arbeit der nächsten Jahre und deren Inhalte ausführlich
hergeleitet und erläutert werden. Die IES wird derzeit entwickelt. Als Anlage
dazu werden dokumentierte Entscheidungen der kommunalen Mitglieder gefordert,
sich ggf. an Projekten in eigener Trägerschaft auch selbst finanziell zu beteiligen.
Dies im Sinne einer Bereitschaftserklärung. Der Beschlussvorschlag setzt dies
im gewünschten Sinne um. Eine Mitfinanzierung der laufenden Kosten der
AktivRegion Steinburg ist nicht nötig, da diese vom Kreis Steinburg getragen
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Bereitstellung von Kofinanzierungsmitteln nach gesonderter Beratung und
Beschlussfassung der Gemeindevertretung