Betreff
AktivRegion Steinburg - Kofinanzierungserklärung für die Förderperiode 2023-2027
Vorlage
Meh//462/2022
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Seit 2014 ist die Gemeinde Mehlbek Mitglied im Verein LAG AktivRegion Steinburg e. V. Die Gemeindevertretung beschließt, auch in der kommenden Förderperiode (2023 – 2027) Teil der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Steinburg im Rahmen der ELER-Förderung zu werden. Die Gemeinde Mehlbek ist bereit, für Projekte in eigener Trägerschaft bzw. mit eigener Beteiligung die dann erforderliche Kofinanzierung bereitzustellen. Die projektbezogene Bereitstellung von Mitteln ist von der Gemeindevertretung gesondert zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Die EU-Förderperiode 2014 – 2020 endete offiziell am 31.12.2020. Wie schon die vorherigen Förderperioden zeigten, gestaltet sich der Übergang zur nachfolgenden Förderperiode zeitlich und inhaltlich nicht einfach. Dies betrifft auch den Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, die GAP. Neben den Direktzahlungen an Landwirte wird in der zweiten Säule der GAP auch der Bereich der Ländlichen Entwicklung behandelt. Runtergebrochen auf die EU-Mitgliedsstaaten bzw. dann auch auf die Bundesländer in Deutschland wird die zweite Säule der GAP an landespolitische Interessen angepasst und aktuell in Form des Landesprogramms für die Ländlichen Räume (LPLR) umgesetzt. Die Umsetzung des Programms passt sich an die notwendigen Beschlussfassungen in Brüssel zum EU-Haushalt und nachfolgend der Agrarministerkonferenz in Deutschland zeitlich an, so dass das LPLR planmäßig bis einschließlich 2023 laufen wird. Dies betrifft auch den im Programm mit 63 Mio. € EU-Mittel ausgestatten Punkt der AktivRegionen Schleswig-Holstein.

Die AktivRegion Steinburg (offiziell Lokale Aktionsgruppe AktivRegion Steinburg e. V.) nimmt für das Gebiet des Kreises Steinburg schon seit dem Jahr 2002 die jeweiligen Fördermöglichkeiten im Rahmen der jeweiligen Landesprogramme wahr. Unter der Überschrift LEADER wurde und wird vom klassischen Prinzip staatlicher Förderung in dem Sinne abgewichen, dass die Entscheidungen über die Vergabe von Fördermittel auf der regionalen Ebene erfolgt. Hierzu wird sich in Schleswig-Holstein der inzwischen 22 AktvRegionenvereine bedient. Diese arbeiten mit Mitgliederversammlungen für grundsätzliche Entscheidungen und mit Vorständen für die operative Ebene. Begleitet wird der Verein schon seit 2002 von einer beauftragten Geschäftsführung, die gemeinsam von der egw:wirtschaftsförderung und dem Büro RegionNord aus Itzehoe wahrgenommen wird. Der Kreis Steinburg hat zu Beginn die Initiative zur Wahrnehmung dieser Förderschiene ergriffen und begleitet seitdem die AktivRegion sowohl mit der Bereitstellung von Kofinanzierungsmitteln, sofern diese erforderlich sind, wie auch personell in Person des Vorstandsvorsitzenden und dessen Stellvertreter.

Beginnend in 2021 wird der Übergang in die Förderperiode 2021 bis 2027 bis in das Jahr 2023 dauern. Die Genehmigung, die Fördermittel der EU in Anspruch nehmen zu können, wird vom Land Schleswig-Holstein (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND)) erteilt und bedarf der Teilnahme an einem umfangreichen Verfahren zur Auswahl als AktivRegion. Eine Grundlage für die Genehmigung ist das Vorliegen einer Integrierten Entwicklungsstrategie (IES) für die jeweilige AktivRegion. Hierbei handelt es sich um ein umfangreiches Papier, in dem die Arbeit der nächsten Jahre und deren Inhalte ausführlich hergeleitet und erläutert werden. Die IES wird derzeit entwickelt. Als Anlage dazu werden dokumentierte Entscheidungen der kommunalen Mitglieder gefordert, sich ggf. an Projekten in eigener Trägerschaft auch selbst finanziell zu beteiligen. Dies im Sinne einer Bereitschaftserklärung. Der Beschlussvorschlag setzt dies im gewünschten Sinne um. Eine Mitfinanzierung der laufenden Kosten der AktivRegion Steinburg ist nicht nötig, da diese vom Kreis Steinburg getragen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Bereitstellung von Kofinanzierungsmitteln nach gesonderter Beratung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung