Betreff
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Vorlage
AI/HA/490/2022
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zur Kenntnis. 


Sachverhalt:

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates am 02.10.2021 das Gesetz zur Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz –GaFöG) beschlossen.

 

Ab 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz haben. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 – 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

 

Der Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich. Eine maximale Schließzeit von vier Wochen in den Schulferien ist möglich.

 

Für Modellvorhaben ist eine Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Mittel des Bundes noch in 2022 möglich. Die entsprechende Förderrichtlinie soll Ende Februar 2022 veröffentlicht werden. Hierzu müssen Ganztagsangebote an mindestens 3 Wochentagen mit mindestens je 7 Zeitstunden unter Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung bzw. in enger Kooperation mit der Schulleitung angeboten werden. Die maximale Zuschusshöhe der ESF-Plus Mittel beträgt 40 % der Gesamtausgaben. Daneben können Bundesmittel bewilligt werden. Voraussetzung für den Antrag ist ein schlüssiges Vorhabenkonzept. Das Antragsverfahren startet im Februar/ März 2022 und die Mittel werden im Windhundverfahren verteilt.

 

In der Kürze der Zeit erscheint es kaum möglich, die Ganztagsbetreuung auf neue Füße zu stellen. Mit dem Verein der Villa Kunterbunt wird die Nachmittagsbetreuung seit Jahren vorbildlich umgesetzt und von den Eltern sehr gut angenommen.

 


Finanzielle Auswirkungen: