Betreff
(Nach-)Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage
AI/HA/501/2022
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Frau / Herr _______________ wird als stellvertretendes Mitglied für den Finanz- und Verwaltungsausschuss des Amtes Itzehoe-Land vorgeschlagen.

 

Frau / Herr __________ erklärt im Falle einer Wahl diese anzunehmen.

 

Es wird keine geheime Wahl beantragt; die Wahl erfolgt einvernehmlich offen durch

Abstimmung.

 

Wahlergebnis:

 

Frau / Herr ________________ erklärt, dass sie / er die Wahl als stellvertretendes Mitglied im Finanz- und Verwaltungsausschuss des Amtes Itzehoe-Land annimmt.

 

Damit ist Frau / Herr ____________ als stellvertretendes Mitglied des Finanz- und Verwaltungsausschuss des Amtes Itzehoe-Land gewählt.


Sachverhalt:

Gemäß § 8 Absatz 1 Buchstabe a.) der Hauptsatzung des Amtes Itzehoe-Land besteht der Finanz- und Verwaltungsausschuss des Amtes Itzehoe-Land aus 6 Mitgliedern.

 

Als derzeitige stellvertretende Mitglieder fungieren Herr Lennart Lamke (Bürgermeister Heiligenstedtenerkamp) und Frau Silke Grüttner (Bürgermeisterin Lohbarbek).

 

Bürgermeister Frank Nagorny hat mit Ablauf des 31.01.2022 den Rücktritt von seiner Funktion als Bürgermeister der Gemeinde Moorhusen erklärt und um Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis gebeten (Schreiben vom 27.01.2022). Die Rücktrittserklärung beinhaltet in diesem Zusammengang alle Funktionen und Ämter von Herrn Nagorny. Durch diese Mandatsniederlegung von Frank Nagorny ist seit dem 01.02.2022 auch der Sitz im Finanz- und Verwaltungsausschuss des Amtes Itzehoe-Land vakant.

 

Ein entsprechender Tagesordnungspunkt für die (Nach-)Wahl eines Mitgliedes im Finanz- und Verwaltungsausschuss des Amtes Itzehoe-Land ist für die Sitzung des Amtsausschusses am 28.03.2022 vorgesehen.

 

Sofern Herr Lamke oder Frau Grüttner als neues Mitglied im Finanz- und Verwaltungsausschuss des Amtes gewählt werden sollten, ist in diesem Zusammenhang eine (Nach-)Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Finanz- und Verwaltungsausschuss erforderlich.

 

Nach § 10a Absatz 5 der Amtsordnung (-AO-) in Verbindung mit § 46 der Gemeindeordnung (GO) gilt für die Wahl § 39 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) entsprechend.