Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss/Der Amtsausschuss nimmt die Anlage der liquiden Mittel zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Hinsichtlich der liquiden Mittel der amtsangehörigen Gemeinden und des
Amtes gilt: Die Kassenmittel sind einerseits möglichst wirtschaftlich
(zinsbringend) zu verwalten. Andererseits müssen sie bei Bedarf, insbesondere
für die Finanzierung von Investitionsmaßnahmen, verfügbar sein. Dabei ist ein
ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit und Ertrag anzustreben.
Seit mehreren Jahren befinden sich die Spar- und Einlagezinsen als Folge
der Zinspolitik der Notenbank im Euro-Raum auf sehr niedrigem Niveau.
Diese Entwicklung hat u. a. dazu geführt, dass die Sparkasse Westholstein
für das Guthaben auf dem Girokonto der Amtskasse ein Verwahrentgelt berechnet.
Dieses beträgt seit dem 01. November 2019 für Guthaben auf dem Girokonto ab
250.000 Euro 0,5% (= Minusverzinsung). Das Gleiche gilt für unsere Girokonten,
die bei der VolksbankRaiffeisenbank und bei der Postbank geführt werden.
Für das S-Kapital-Konto räumt die Sparkasse uns eine höhere Freigrenze (1
Mio. Euro) ein.
Insbesondere der Initiative und dem Engagement des LVB Jörg Bucher (Amt
Krempermarsch) ist es zu verdanken, dass die Sparkasse Westholstein den
Gemeinden ab dem 01.04.2022 folgende Freigrenzen einräumt: 100.000 Euro je
amtsangehörige Gemeinde und weitere 250.000 Euro für die (jeweilige)
Amtsverwaltung.
Da die Rendite für Festgelder, insbesondere bei kurz- und mittelfristigen
Anlagen aufgrund des dauerhaft niedrigen Zinsniveaus nicht mehr lukrativ ist,
werden die liquiden Mittel auch als Ergebnis von Beratungsgeprächen mit der
Sparkasse Westholstein seit Oktober 2017
in Wertpapieren und seit dem Herbst 2019 auch in Rentenversicherungen angelegt.
Durch ein “rollierendes System” ist gewährleistet, dass die Amtskasse
auch in den nächsten Jahren über einen ausreichenden Kassenbestand verfügt und
somit jederzeit handlungsfähig ist, ohne Fremdmittel in Anspruch nehmen zu
müssen.
Der Bestand an liquiden Mitteln und Geldanlagen betrug am 08.03.2022 ca.
14 Mio. Euro und ist wie folgt angelegt:
Kreditinstitut |
Fälligkeit |
Einlage |
Zinssatz |
Norddeutsche
Landesbank (NordLB) |
14.11.2022 |
500.000,00 € |
0,50% |
NordLB |
15.11.2024 |
500.000,00 € |
0,75% |
NordLB |
24.11.2025 |
500.000,00 € |
1,20% |
NordLB |
15.04.2027 |
500.000,00 € |
0,25% |
NordLB |
01.07.2027 |
500.000,00 € |
0,30% |
NordLB |
02.07.2029 |
1.000.000,00 € |
0,55% |
NordLB |
02.03.2029 |
500.000,00 € |
1,10% |
NordLB |
04.03.2030 |
500.000,00 € |
1,20% |
Sparkasse
Westholstein |
Amt + Kiga |
2.903.694,26 € |
|
Sparkasse
Westholstein |
Kiga H´kamp |
5.253,06 € |
|
Gesamt: |
|
7.408.947,32 € |
|
Weitere Geldanlagen (über diese Geldanlagen kann nicht kurzfristig
verfügt werden, die Laufzeit der Rentenversicherungen beträgt 5 Jahre) |
|||
|
|
|
|
|
Hanse Merkur |
11/2019-01.11.2024 |
1.500.000,00 € |
|
Hanse Merkur |
03/2020-01.03.2025 |
1.000.000,00 € |
|
Hanse Merkur |
06/2020-01.06.2025 |
1.000.000,00 € |
|
Hanse Merkur |
03/2021-01.03.2026 |
1.500.000,00 € |
|
Hanse Merkur |
03/2021-01.03.2026 |
1.000.000,00 € |
|
Hanse Merkur |
02/2022-01.02.2027 |
250.000,00 € |
|
Hanse Merkur |
02/2022-01.02.2027 |
250.000,00 € |
|
Gesamt |
|
6.500.000,00 € |