Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss wählt folgende Personen in den Abstimmungsausschuss
Beisitzer/innen |
Persönliche Vertreter/innen |
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Helmut |
Seifert |
Vanessa |
Dragovelic |
Franziska |
Komoß |
Dorothea |
Schmitt |
Birte |
Ohlfest |
Susanne |
Dragovelic |
Andrea |
Schulz |
Volker |
Staats |
Jörg |
Rehder |
Britta |
Dostal |
Nils-Georg |
Kay |
Regina |
Bittler |
Katja |
Kruse |
Ulrike |
Bartelt |
Pinzke |
Johanna |
Björn |
Hohn |
Sachverhalt:
In der Gemeinde Oldendorf wird am 08.05.2022 ein Bürgerentscheid zum Thema „wohnbauliche Entwicklung“ durchgeführt.
Für die Durchführung eines Bürgerentscheids gelten gem. § 10 Abs. 3 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, Kreis-, und Amtsordnung (GKAVO) die Bestimmungen des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) sowie der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO).
Anlässlich des bevorstehenden Bürgerentscheids ist gem. § 12 Abs. 3 GKWG ein Gemeindeabstimmungsausschuss zu wählen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oldendorf hat die Aufgaben des Gemeindewahl- bzw. Gemeindeabstimmungsleiters/leiterin und des Gemeindewahl- bzw. Abstimmungsausschusses mit Beschluss vom 22.10.1997 gem. § 13 Abs. 2 GKWG insgesamt auf das Amt übertragen. Über die Besetzung des Abstimmungsausschusses entscheidet aus diesem Grunde der Amtsausschuss.
Den Abstimmungsausschuss bilden die Abstimmungsleiterin als Vorsitzende oder der Abstimmungsleiter als Vorsitzender und acht Beisitzerinnen und Beisitzer; diese sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind vor jeder Abstimmung aus dem Kreise der Abstimmungsberechtigten zu wählen.
Solange kein Hinderungsgrund nach § 12 Abs. 1 Nr. 1-3 GKWG vorliegt, ist die Amtsvorsteherin kraft Gesetzes Gemeindeabstimmungsleiterin und Vorsitzende des Gemeindeabstimmungsausschusses.
Es empfiehlt sich, die Aufgaben der Beisitzerinnen und Beisitzer in Personalunion durch den Wahlvorstand der Landtagswahl durchführen zu lassen.