Betreff
Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf dem Gemeindegebiet; hier: Grundsatzbeschluss zur Erstellung einer Standortalternativenprüfung
Vorlage
Ott/BA/499/2022
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Wird auf der Sitzung erarbeitet.

 


Sachverhalt:

Aktuell wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8 „Solarpark Ottenbüttel“ aufgestellt. Hinsichtlich der Planung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen muss sich die Gemeinde mit den auf ihrem Gemeindegebiet in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten – den Standortalternativen – aktiv auseinandersetzen. Es ist festzulegen, ob grundsätzlich und wenn ja, wo und in welchem Umfang, die Planung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf dem Gemeindegebiet ermöglicht werden soll. Diesbezüglich ist ein Grundsatzbeschluss zu fassen. Dieser ist Grundlage für die Erstellung der im Rahmen der Bauleitplanung erforderlichen Standortalternativenprüfung.

 

Bestimmte Flächen auf dem Gemeindegebiet sind bereits gesetzlich von der Überplanung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausgeschlossen (z.B. Naturschutzgebiete) oder kommen faktisch nicht in Frage (z.B. bestehende Wohnbebauung). Diese wurden in einer sogenannten Weißflächenkartierung erfasst und werden auf der Sitzung des Bauausschusses von dem beauftragten Planungsbüro kurz vorgestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten der Erstellung einer Standortalternativenprüfung werden von dem Vorhabenträger übernommen.