Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt, die energetische Bewertung der gemeindeeigenen
Liegenschaften „Füerwehr – und Dörpshuus und Archivgebäude“ von einem
zugelassenen Energieberater nach der DIN V 18599 unter Ausschöpfung der
Fördermöglichkeiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
durchführen zu lassen.
Bürgermeister
Maaß wird ermächtigt, den Auftrag nach erfolgter Preisanfrage an den
wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen, auch wenn hierdurch die in der
Hauptsatzung festgelegten Höchstsätze überschritten werden.
Die
Haushaltsmittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt:
Die Gebäude
„Füerwehr- und Dörpshuus“ und das Archivgebäude auf dem Dörpsplatz der Gemeinde
Ottenbüttel werden über zwei Gasheizungsanlagen beheizt.
Aufgrund
ihres Alters ist eine Effizienzprüfung vorgesehen.
Ggf. ist
eine Sanierung/Austausch der Heizungsanlage vorzunehmen.
Um
energieeffiziente Möglichkeiten prüfen und nach den Regelungen aus dem
Gebäudeenergiegesetz und/oder dem Energie- und Klimaschutzgesetz SH handeln zu
können, ist die Beauftragung eines Energieberaters sinnvoll.
Im Hinblick
auf die Änderungen im Energie- und Klimaschutzgesetz SH muss z. B. bei der
Erneuerung der Heizungsanlage ein Mindestanteil Wärme aus erneuerbaren Energien
enthalten sein.
Energieberatungen
für Nichtwohngebäude im Gebäudebestand, die es ermöglichen, Energieeffizienz
und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess
einzubeziehen und damit die Einsparpotentiale zum individuell günstigsten
Zeitpunkt auszuschöpfen, werden im Rahmen des Förderprogrammes des Bundesamtes
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.
Die
Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch
8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden
Gebäudes ab:
-
Nettogrundfläche unter 200 m2:
Zuschuss maximal 1.700 Euro;
-
Nettogrundfläche zwischen 200
m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;
-
Nettogrundfläche mehr als 500
m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.
Voraussetzung
für eine entsprechende Förderung, ist die Zulassung des Energieberaters nach der
Richtlinie bzw. Merkblatt „Anforderungen an die Qualifikation von
Energieberatern DIN V 18599“.
Zugelassene
Energieberater sind gemäß der Energieeffizienz-Experten Liste der Deutschen
Energie-Agentur (dena) zu entnehmen (als Anlage beigefügt).
Anlagenverzeichnis:
Energieeffizienz-Expertenliste (dena)