Betreff
Energetische Bewertung der gemeindeeigenen Liegenschaften "Füerwehr- und Dörpshuus und Archivgebäude"
Vorlage
Ott/AfF/144/2022
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die energetische Bewertung der gemeindeeigenen Liegenschaften „Füerwehr – und Dörpshuus und Archivgebäude“ von einem zugelassenen Energieberater nach der DIN V 18599 unter Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durchführen zu lassen.

Bürgermeister Maaß wird ermächtigt, den Auftrag nach erfolgter Preisanfrage an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen, auch wenn hierdurch die in der Hauptsatzung festgelegten Höchstsätze überschritten werden.

Die Haushaltsmittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 


Sachverhalt:

Die Gebäude „Füerwehr- und Dörpshuus“ und das Archivgebäude auf dem Dörpsplatz der Gemeinde Ottenbüttel werden über zwei Gasheizungsanlagen beheizt.

Aufgrund ihres Alters ist eine Effizienzprüfung vorgesehen.

Ggf. ist eine Sanierung/Austausch der Heizungsanlage vorzunehmen.

 

Um energieeffiziente Möglichkeiten prüfen und nach den Regelungen aus dem Gebäudeenergiegesetz und/oder dem Energie- und Klimaschutzgesetz SH handeln zu können, ist die Beauftragung eines Energieberaters sinnvoll.

 

Im Hinblick auf die Änderungen im Energie- und Klimaschutzgesetz SH muss z. B. bei der Erneuerung der Heizungsanlage ein Mindestanteil Wärme aus erneuerbaren Energien enthalten sein.

 

Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Gebäudebestand, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Einsparpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen, werden im Rahmen des Förderprogrammes des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

 

Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

-          Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;

-          Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;

-          Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.

 

Voraussetzung für eine entsprechende Förderung, ist die Zulassung des Energieberaters nach der Richtlinie bzw. Merkblatt „Anforderungen an die Qualifikation von Energieberatern DIN V 18599“.

Zugelassene Energieberater sind gemäß der Energieeffizienz-Experten Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena) zu entnehmen (als Anlage beigefügt).

 


Anlagenverzeichnis:

Energieeffizienz-Expertenliste (dena)