Betreff
Amtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen
Vorlage
AI/Ord/699/2022
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Itzehoe-Land beschließt, die Amtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen in der vorgelegten Fassung zu erlassen.

 


Sachverhalt:

Die Amtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen hat Ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31.03.2022 verloren. Nach derzeitiger Rechtslage ist das Offenhalten von Verkaufsstellen (verkaufsoffene Sonntage) zu besonderen Anlässen wie z.B. öffentlichen Veranstaltungen und Messen an maximal 4 Terminen pro Jahr zulässig. Wesentliche Merkmale für die Zulässigkeit sind das Vorliegen

 

  1. einer prägenden Wirkung des Anlasses für den öffentlichen Charakter des Tages
  2. eines engen räumlichen Bezuges zu dem besonderem Anlass und
  3. der Ermittlung einer konkreten Prognose, nach der der Besucherstrom der Veranstaltung die zu erwartenden Ladenbesucher zahlenmäßig übersteigt.

 

In der Gemeinde Heiligenstedten sind mit dem Erntedankfest am 25.09.2022 und dem Frühlingsfest am 26.03.2023 zwei Veranstaltungen in Planung, die die vorgenannten Voraussetzungen voraussichtlich erfüllen. Zur Schaffung des für das Offenhalten von Verkaufsstellen erforderlichen rechtlichen Rahmens, ist der Erlass einer Amtsverordnung in der vorgelegten Fassung erforderlich.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 


Anlagenverzeichnis: