Betreff
Beschluss über den Jahresabschluss 2021
Vorlage
Loh/AfF/159/2022
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Jahresabschluss 2021 und den Lagebericht 2021 in der vorliegenden Form zu beschließen und den Jahresfehlbetrag in Höhe von 101.484,57 Euro der zu Lasten der Ergebnisrücklage zu buchen.


Sachverhalt und Rechtslage:

Gemäß § 91 GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 92 GO darauf zu prüfen, ob

  1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
  3. bei den Erträgen Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
  4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
  5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
  6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.

 

Die Bewirtschaftung des Haushalts 2021 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 101.484,57 Euro ab.

Der Fehlbetrag führt (im Folgejahr) zu einer Reduzierung der Ergebnisrücklage und damit zu einer Reduzierung des Eigenkapitals.

Ein Antrag auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung wurde fehlender Erfolgsaussichten nicht gestellt: Zum einen wird die Ergebnisrücklage bei der Berechnung der Fehlbetragszuweisung angerechnet, zum anderen befindet sich der Hebesatz im Jahr der Antragstellung (2022) für die Grundsteuer B und für die Gewerbesteuer nicht auf dem erforderlichen Niveau: Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer = 380%.

 

Der Verlauf der Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde werden im Lagebericht 2021 dargestellt bzw. erläutert.


Anlage: Lagebericht 2021