Betreff
Beschluss über den Jahresabschluss 2021
Vorlage
AI/AfF/162/2022
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, den Jahresabschluss 2021 und den Lagebericht 2021 in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 23.388,07 Euro ist zu Lasten des Eigenkapitals als „vorgetragener Jahresfehlbetrag“ zu buchen..


Sachverhalt und Rechtslage:

Gemäß § 18 AO i. V. m. § 91 GO hat das Amt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist.

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 92 GO darauf zu prüfen, ob

  1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
  3. bei den Erträgen Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
  4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
  5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
  6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.

 

Die Bewirtschaftung des Haushalts 2021 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 23.388,07 Euro ab.  Der Fehlbetrag führt (im Folgejahr) zu einer Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages.

 

Der Verlauf der Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Amtes werden im Lagebericht 2021 dargestellt bzw. erläutert.

 


Anlage: Lagebericht 2021