Betreff
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan
Vorlage
Hst/AfF/165/2022
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,

die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung (Alternative A) oder in der Entwurfsfassung mit folgenden Änderungen ….. zu erlassen (Alternative B).

 

 


Sachverhalt und Rechtslage:

Gemäß § 77 Abs. 1 GO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Gemäß § 83 GO hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen.

 

Mit der Veröffentlichung des Haushaltserlasses des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2023 vom 15. September 2022 wurde der Startschuss für die Haushalts- und Finanzplanung für die nächsten vier Jahre gegeben.

Der Haushaltserlass enthält neben wichtigen Rahmendaten für die Gemeindefinanzplanung Hinweise zu aktuellen Entwicklungen der kommunalen Haushaltspolitik.

 

Die Berechnungsgrundlagen für die Gewährung der Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden wurden wie folgt festgelegt:

 

 

Haushaltsjahr 2023

Zum Vergleich: Vorjahr

(Festsetzung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs)

Nivellierungssatz Grundsteuer A

303,00 Prozent

302,00 Prozent

Nivellierungssatz Grundsteuer B

368,00 Prozent

367,00 Prozent

Nivellierungssatz Gewerbesteuer

310,00 Prozent

308,00 Prozent

Grundbetrag

1.421,50 Euro

1.329,20 Euro

Flächenfaktor je Gemeindestraßenkilometer

4.130,00 Euro

4.000,40 Euro

 

 

 

Die Annahmen bezüglich der Entwicklung der Steuereinnahmen sind wider Erwarten optimistisch: in dem Zeitraum von 2024 – 2026 wird erwartet, dass der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um jeweils 5% bzw. 4% (2025) und die Schlüsselzuweisungen um 2% (2025 und 2026) bzw. 4% (2024) steigen werden. Abweichend hiervon werden im Sinne einer vorsichtigen Finanzplanung für die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Steigerungsraten von 3% zugrunde gelegt.

Auch der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat in seiner Herbst-Prognose auf den ersten Blick erfreuliche Zahlen vorgestellt. Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Herr Christof Sommer, sieht die Entwicklung allerdings kritisch: „Die Herbst-Steuerschätzung bietet für die Kommunen keine belastbare Grundlage. Selten war eine Prognose so unsicher. Von den Steuermehreinnahmen wird für die Kommunen nicht ein Cent übrigbleiben, die Kosten der Krise werden um ein Vielfaches höher zu Buche schlagen.“

 

Im Haushaltserlass wird empfohlen, den Personalauszahlungen im Haushaltsjahr eine Steigerungsrate in Höhe von 4% und in den Folgejahren von 2% bzw. 3% (2024) zugrunde zu legen.

 

Die Gewerbesteuerumlage beträgt unverändert 35%.

Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt voraussichtlich 33% und der Umlagesatz für die Amtsumlage beträgt voraussichtlich 20,0%.

 

Und nun zum Haushalt der Gemeinde Heiligenstedten:

 

In 2023 sind folgende besondere (Unterhaltungs-)Maßnahmen geplant:

 

Produkt-sachkonto

Maßnahme

Planansatz in €

Bemerkungen

53801.5221000

Spülen und Filmen der Grundstücksanschlussleitungen (SW-Kanal)

60.000

53802.5221000

Sanierung des RW-Kanals

125.000

 

 

 

Die Schulkostenbeiträge belasten den gemeindlichen Haushalt mit 215.000 Euro (Vorjahr: ca. 177.000 Euro). Der Kreis Steinburg als Träger des Sophie-Scholl-Gymnasiums hat angekündigt, dass der Schulkostenbeitrag 3.035 Euro betragen werde. Für 2022 wurden der Gemeinde 2.135 Euro je Schüler/in in Rechnung gestellt. Der Haushaltsansatz beim Produkt 21701 wird deshalb von 85.500 Euro auf 132.500 Euro erhöht.

 

Die gestiegenen und weiter steigenden Energiepreise wirken sich erwartungsgemäß auch auf die kommunalen Haushalte aus: Gegenüber dem Ergebnis 2021 (= 28.713 Euro) sieht der Haushaltsplan bei den Heizkosten eine Kostensteigerung von über 50% vor. Aufgrund der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik und den damit verbundenen Verbrauchswerten kann die Preissteigerung bei den Stromkosten noch kompensiert werden.

 

Im Ergebnisplan 2023 wird voraussichtlich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 291.400 Euro erwirtschaftet.

Auch in den beiden Folgejahren kann der Haushalt voraussichtlich nicht ausgeglichen werden.

Ab 2026 zeichnet sich eine Entspannung der Haushaltssituation ab.

 

Im Entwurf für den Finanzplan 2023 sind lediglich folgende investive Maßnahmen geplant:

  • Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens zu Brandschutzzwecken (18.500 Euro)
  • Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges. Hierfür werden im Haushaltsjahr 100.000 Euro und im Folgejahr 249.000 Euro veranschlagt.
  • Anschaffung von Spielgeräten (21.000 Euro)
  • Für den Neubau eines Bauhofes werden 620.000 Euro veranschlagt. Die in 2022 nicht verbrauchten Haushaltsmittel (Ansatz = 150.000 Euro) werden in das Jahr 2023 übertragen.

 

Der Bestand an liquiden Mitteln wird sich im Haushaltsjahr um 1,1 Mio. Euro verringern.

 


Anlage: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung