Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,

die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der 2. Entwurfsfassung (Alternative A) oder in der Entwurfsfassung mit folgenden Änderungen ….. zu erlassen (Alternative B).

 

 

 


Sachverhalt und Rechtslage:

Gemäß § 77 Abs. 1 GO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Gemäß § 83 GO hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen.

 

Mit der Veröffentlichung des Haushaltserlasses des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2023 vom 15. September 2022 wurde der Startschuss für die Haushalts- und Finanzplanung für die nächsten vier Jahre gegeben.

Der Haushaltserlass enthält neben wichtigen Rahmendaten für die Gemeindefinanzplanung Hinweise zu aktuellen Entwicklungen der kommunalen Haushaltspolitik.

 

Die Berechnungsgrundlagen für die Gewährung der Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden wurden wie folgt festgelegt:

 

 

Haushaltsjahr 2023

Zum Vergleich: Vorjahr

(Festsetzung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs)

Nivellierungssatz Grundsteuer A

303,00 Prozent

302,00 Prozent

Nivellierungssatz Grundsteuer B

368,00 Prozent

367,00 Prozent

Nivellierungssatz Gewerbesteuer

310,00 Prozent

308,00 Prozent

Grundbetrag

1.421,50 Euro

1.329,20 Euro

Flächenfaktor je Gemeindestraßenkilometer

4.130,00 Euro

4.000,40 Euro

 

 

 

 

Die Annahmen bezüglich der Entwicklung der Steuereinnahmen sind wider Erwarten optimistisch: in dem Zeitraum von 2024 – 2026 wird erwartet, dass der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um jeweils 5% bzw. 4% (2025) und die Schlüsselzuweisungen um 2% (2025 und 2026) bzw. 4% (2024) steigen werden. Abweichend hiervon werden im Sinne einer vorsichtigen Finanzplanung für die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Steigerungsraten von 3% zugrunde gelegt.

Es wird empfohlen, den Personalauszahlungen im Haushaltsjahr eine Steigerungsrate in Höhe von 4% und in den Folgejahren von 2% bzw. 3% (2024) zugrunde zu legen.

 

Auch der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat in seiner Herbst-Prognose auf den ersten Blick erfreuliche Zahlen vorgestellt. Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Herr Christof Sommer, sieht die Entwicklung allerdings kritisch: „Die Herbst-Steuerschätzung bietet für die Kommunen keine belastbare Grundlage. Selten war eine Prognose so unsicher. Von den Steuermehreinnahmen wird für die Kommunen nicht ein Cent übrigbleiben, die Kosten der Krise werden um ein Vielfaches höher zu Buche schlagen.“

 

Die Gewerbesteuerumlage beträgt unverändert 35%.

Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt voraussichtlich 33% und der Umlagesatz für die Amtsumlage beträgt gemäß Beschluss des Amtsausschusses vom 28.11.22 wie im Vorjahr 20,0%.

„Beruhend auf dem Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit soll der gesamte Ressourcenverbrauch einer Periode regelmäßig durch Erträge derselben Periode gedeckt werden. Hierdurch soll erreicht werden, dass die heutige Generation die von ihr in Anspruch genommenen staatlichen Leistungen über die von ihr gezahlten Steuern, Gebühren und Beiträge selbst finanziert. Heute verursachte Finanzierungslasten sollen nicht in die Zukunft und damit auf nachfolgende Generationen verschoben werden“ (Auszug aus: Doppik Basiswissen – Handreichung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein für Mandatsträger/innen, interessierte Bürger/innen sowie Verwaltungsangehörige).

 

Deshalb gilt: Der Haushalt soll in jedem Jahr ausgeglichen sein (§ 75 Abs. GO).

Die Haushalts- und Finanzsituation der Gemeinde Heiligenstedtenerkamp ist unverändert prekär. Selbst im Haushaltsjahr 2021, in dem der Umlagesatz für die Kreisumlage mit 27% außerordentlich niedrig war, konnte der Haushalt nicht ausgeglichen werden. Es wurde ein Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung erwirtschaftet. Ein Antrag auf Gewährung einer Fehlbetragszuweisung konnte noch nicht gestellt werden, da zunächst die Ergebnisrücklage für den Ausgleich von Fehlbeträgen in Anspruch genommen werden muss.

 

Durch die deutliche Erhöhung der Hebesätze für die Realsteuern, die ab 2022 gelten, kann das Defizit lediglich verringert werden. Der Ergebnisplan 2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 301.700 Euro ab.

 

Im interkommunalen Vergleich mit den amtsangehörigen Gemeinden Lohbarbek, Ottenbüttel und mit der Gemeinde Süderhastedt (Kreis Dithmarschen) ist festzustellen, dass die Ausgaben der Gemeinde Heiligenstedtenerkamp für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und für die Gemeindearbeit weit über dem Durchschnitt liegen.

Der gemeindliche Haushalt ist dringend auf Einsparpotential zu untersuchen, weitere Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushalts sind unerlässlich.

Wie bereits im Zusammenhang mit der Beratung des Haushaltsplanes 2022 ausgeführt, steuert die Gemeinde ohne weitere Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushalts auf die Zahlungsunfähigkeit und damit auf die Handlungsunfähigkeit zu.

 

Als mögliche Maßnahmen kommen in Betracht:

  • Abgabe der Trägerschaft für den Dorfkindergarten
  • Verhandlung mit der Stadtwerke Itzehoe GmbH wegen einer Kompensationsleistung (s. Protokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 03.11.22)
  • Überprüfung, ob die Gemeindearbeit wirtschaftlicher durchgeführt werden kann, evtl. durch Kooperationen mit der Stadt Itzehoe.

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 03.11.22 entschieden, für Maßnahmen, für die im 1. Entwurf des Haushaltsplanes Haushaltsmittel veranschlagt werden, keine Haushaltsmittel mehr zu veranschlagen. Auch wegen der fehlenden Dringlichkeit wird die Sanierung der Regenwasserkanalisation bis auf weiteres hinausgeschoben. Auch für die Sanierung der Straße Landwehr sollen keine Haushaltsmittel mehr veranschlagt werden. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird im Übrigen auf das Protokoll der Sitzung des Finanzausschusses verwiesen.

 

1. Priorität soll nun der Neubau einer Kita haben. Für Planungskosten werden im 2. Entwurf des Haushaltsplanes 85.000 Euro veranschlagt. Auch unter Berücksichtigung der „Streichliste“ erwirtschaftet die Gemeinde in den kommenden Jahren einen erheblichen negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit. Es stellt sich deshalb die Frage, wie die Gemeinde einen möglichen Neubau einer Kita finanzieren möchte. Nach Auffassung des Amtskämmerers sollte zunächst ein Finanzierungsplan aufgestellt werden

 

Im Entwurf für den Finanzplan 2023 sind lediglich noch folgende investive Maßnahmen geplant:

 

  • Erneuerung der Sirene (12.500 Euro)

 

  • Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (17.000 Euro), davon entfallen 10.500 Euro auf das Produkt 12601 (Freiwillige Feuerwehr)
  • Herstellung von Grundstücksanschlussleitungen,, Austausch von Abwasserpumpen (15.000 Euro).

 

Gemäß Finanzrechnung 2021 verfügte die Gemeinde am Ende des Haushaltsjahres 2021 über liquide Mittel in Höhe von ca. 680.000 Euro.

 

Gemäß Finanzplan 2022 (1. Nachtragshaushaltplan) wird sich der Bestand an liquiden Mitteln um 320.000 Euro verringern, so dass die Gemeinde voraussichtlich ab 2024 – trotz Steuererhöhung – nicht mehr zahlungsfähig sein wird.

 

Aufgrund weiterer personalwirtschaftlicher Maßnahmen beträgt die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen nun 8,05 Stellen (Vorjahr: 7,30 Stellen). Davon entfallen 5,97 Stellen auf den Dorfkindergarten.  

 


Anlage: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung (Stand: 06.12.2022)