Betreff
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Ergebnisplan, Finanzplan und Investitionsplan
Vorlage
Hod/AfF/167/2022
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan in der Entwurfsfassung (Alternative A) oder in der Entwurfsfassung mit folgenden Änderungen ….. zu erlassen (Alternative B).


Sachverhalt und Rechtslage:

Gemäß § 77 Abs. 1 GO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Gemäß § 83 GO hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen.

 

Mit der Veröffentlichung des Haushaltserlasses des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2023 vom 15. September 2022 wurde der Startschuss für die Haushalts- und Finanzplanung für die nächsten vier Jahre gegeben.

Der Haushaltserlass enthält neben wichtigen Rahmendaten für die Gemeindefinanzplanung Hinweise zu aktuellen Entwicklungen der kommunalen Haushaltspolitik.

 

Die Berechnungsgrundlagen für die Gewährung der Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden wurden wie folgt festgelegt:

 

 

Haushaltsjahr 2023

Zum Vergleich: Vorjahr

(Festsetzung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs)

Nivellierungssatz Grundsteuer A

303,00 Prozent

302,00 Prozent

Nivellierungssatz Grundsteuer B

368,00 Prozent

367,00 Prozent

Nivellierungssatz Gewerbesteuer

310,00 Prozent

308,00 Prozent

Grundbetrag

1.421,50 Euro

1.329,20 Euro

Flächenfaktor je Gemeindestraßenkilometer

4.130,00 Euro

4.000,40 Euro

 

 

 

 

Die Annahmen bezüglich der Entwicklung der Steuereinnahmen sind wider Erwarten optimistisch: in dem Zeitraum von 2024 – 2026 wird erwartet, dass der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um jeweils 5% bzw. 4% (2025) und die Schlüsselzuweisungen um 2% (2025 und 2026) bzw. 4% (2024) steigen werden. Abweichend hiervon werden im Sinne einer vorsichtigen Finanzplanung für die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Steigerungsraten von 3% zugrunde gelegt.

Auch der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat in seiner Herbst-Prognose auf den ersten Blick erfreuliche Zahlen vorgestellt. Der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Herr Christof Sommer, sieht die Entwicklung allerdings kritisch: „Die Herbst-Steuerschätzung bietet für die Kommunen keine belastbare Grundlage. Selten war eine Prognose so unsicher. Von den Steuermehreinnahmen wird für die Kommunen nicht ein Cent übrigbleiben, die Kosten der Krise werden um ein Vielfaches höher zu Buche schlagen.“

 

Die Gewerbesteuerumlage beträgt unverändert 35%.

Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt voraussichtlich 33% und der Umlagesatz für die Amtsumlage beträgt 20,0% gemäß Beschluss des Amtsausschusses vom 28.11.2022.

 

 

 

Und nun zum Haushalt der Gemeinde Hodorf:

 

Im Haushaltsjahr 2023 sind keine besonderen Unterhaltungsmaßnahmen geplant. Wie im Vorjahr werden vorsorglich 5.000 Euro für Planungskosten im Zusammenhang mit der wohnbaulichen Entwicklung der Gemeinde veranschlagt.

 

Im Ergebnisplan 2023 wird voraussichtlich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 46.500 Euro erwirtschaftet.

 

Auch in den Folgejahren kann der Haushalt voraussichtlich nicht ausgeglichen werden.

Auch der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist im Finanzplanungszeitraum negativ.

Es sollte grundsätzlich das Bestreben der Gemeinde sein, einen Überschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit mindestens in Höhe der Tilgungsleistungen (= 13.600 Euro) zu erwirtschaften.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 8 GemHVO-Doppik sind im Vorbericht zum Haushaltsplan in Form von Übersichten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung darzustellen, soweit der Haushaltsplan im Haushaltsjahr oder in einem der drei nachfolgenden Jahre nicht ausgeglichen ist.

 

Als mögliche Maßnahme käme eine weitere Erhöhung der Hebesätze für die Realsteuern in Frage. Auch nach der zum 01.01.2022 vorgenommenen Erhöhung liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B mit 300% unverändert deutlich unter dem Nivellierungssatz (s. umseitig). An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die Schlüsselzuweisungen, die Kreisumlage wie auch die Amtsumlage auf der Grundlage der „fiktiven“ Finanzkraft“, d. h. auf der Grundlage der Nivellierungssätze, berechnet werden.

 

Im Entwurf für den Finanzplan 2023 sind folgende investive Maßnahmen (ab 10.000 Euro) geplant:

  • Erneuerung der Sirene am Feuerwehrgerätehaus (20.000 Euro). Diese Maßnahme wird aus Mitteln der Feuerschutzsteuer gefördert.
  • Beteiligung an den Investitionsmaßnahmen der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenstedtenerkamp-Hodorf (13.000 Euro)

 

Der Bestand an liquiden Mitteln wird sich im Haushaltsjahr um 71.400 Euro verringern.


Anlage: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Ergebnisplan, Finanzplan und Investitionsplan in der Entwurfsfassung