Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Anwendung des Tarifvertrages über das Fahrradleasing für Beschäftigte
Vorlage
AI/HA/535/2022
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt, der Amtsausschuss des Amtes Itzehoe-Land beschließt, den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern zum 01.01.2023 anzuwenden.

 

Die Beschäftigten erhalten hiernach die Möglichkeit, ein Fahrrad aus dem Angebot eines noch festzulegenden Dienstleisters im Rahmen der Entgeltumwandlung zu leasen und dieses auch privat zu nutzen. Für die Beamtinnen und Beamten des Amtes Itzehoe-Land ist das Angebot ebenfalls analog zu den Beschäftigten auszuweiten.

 

Die Amtsvorsteherin wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag mit einem Dienstleister zu unterschreiben.

 

Für das Angebot gelten folgende Konditionen (bitte ggf. streichen oder ergänzen!):

 

- Übernahme der Versicherung durch Arbeitgeber/Arbeitnehmer (ca. 10 Euro/Monat)

- Zahlung eines monatlichen Zuschusses durch den Arbeitgeber/Dienstherr in Höhe von XX,XX Euro


Sachverhalt:

 

Mit Wirkung vom 01.03.2021 ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern in Kraft getreten. Dieser Tarifvertrag schafft die Grundlage dafür, dass Beschäftigte künftig einen Teil ihres monatlichen Entgelts für das Leasing eines Fahrrads umwandeln können.

Dabei bleibt es dem Arbeitgeber vorbehalten, ob er den Beschäftigten die Möglichkeit des Fahrradleasings eröffnen will; ein Rechtsanspruch der Beschäftigten besteht nicht. Vom Geltungsbereich des Tarifvertrages sind zudem nur Beschäftigte erfasst, deren Arbeitgeber Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist. Im Amt Itzehoe-Land betrifft dies die Amtsverwaltung selbst sowie die Einrichtungen des „Kindergartens Löwenzahns“ und der „Julianka-Schule“. Den Gemeinden, die den TvöD anwenden, ist aber freigestellt, den Tarifvertrag für das Fahrradleasing ebenfalls anzuwenden und den Arbeitnehmern das Bikeleasing anzubieten.

 

Der Tarifvertrag gilt nicht für:

- geringfügig Beschäftigte

- Auszubildende/Studierende

- Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

 

So funktioniert das Fahrradleasing:

Der Arbeitgeber schließt einen Rahmenvertrag mit einem Anbieter für Fahrradleasing ab. In den Rahmenvertrag sind die grundsätzlichen Konditionen festgelegt (z. B. Leasingsatz). Aus dem Angebot des Leasinggebers können die Beschäftigten ein Fahrrad einschließlich leasingfähiger Zusatzleistungen (z. B. Versicherungen) und leasingfähigen Zubehör im Wert bis zu einem Gesamtwert von 7.000 EUR auswählen. Es kann jede Art von Fahrrad geleast werden. Lediglich S-Bikes (bis 45 km/h) sind vom Leasing ausgeschlossen.

Leasingnehmer ist der Arbeitgeber. Er schließt einen Leasingvertrag mit dem Leasinggeber ab. Zwischen dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber ist dann ein Vertrag zur Entgeltumwandlung und eine Überlassungsvereinbarung notwendig.

 

Grundsätzlich zahlt der Beschäftigte die Leasingraten. Der Arbeitgeber kann sich aber an den Kosten beteiligen z. B. durch einen freiwilligen Zuschuss zu den Leasingraten (max. 30,00 € pro Monat) oder durch die Übernahme der Kosten für die Versicherung (Übernahme der Versicherungskosten ist gängige Praxis).

 

Ziel des Angebotes ist es, Beschäftigte zu animieren, das Rad auf dem Weg zur Arbeit zu nutzen, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Eine Verpflichtung, das Fahrrad für den Weg zur Arbeit zu nutzen besteht nicht. Wie das geleaste Rad genutzt wird, entscheiden die Beschäftigten selbst. Auch besteht mit dem Angebot eine Möglichkeit, mit der freien Wirtschaft zu konkurrieren – in vielen Wirtschaftsbetrieben wird das Bike-Leasing bereits seit längerer Zeit erfolgreich umgesetzt.

Für die Auswahl des Leasingsunternehmens als Rahmenvertragspartner ist das Vergaberecht zu beachten. Die Verwaltung vergleicht aktuell Anbieter anhand von diversen Kriterien wie

- Leasingsatz

- Versicherungsbedingungen

- Absicherung bei Ausfall des Mitarbeiters (Kündigung, Elternzeit, Tod, etc.)

- Händlernetz

- Nutzerfreundlichkeit der Abwicklung

- Möglichkeit der Übernahme nach der Leasingdauer

 

Das Leasing ist bei allen Anbietern auf 36 Monate angelegt. Am Ende der Laufzeit macht das Leasingunternehmen in der Regel ein Übernahmeangebot des Rads an den Beschäftigten. Wird das Rad nicht übernommen, geht es zurück und auf Wunsch kann ein neues Rad geleast werden.

 

Auswirkungen des Fahrradleasings:

 

Für den Beschäftigten:

 

Für die Arbeitnehmer bietet das Fahrrad- oder E-Bike-Leasing die Möglichkeit, in den Besitz eines Wunschfahrrades zu kommen. Hinzu kommt ein geringer finanzieller Vorteil für die Dauer des Leasings: Durch die Entgeltumwandlung wird das Bruttogehalt verringert, anhand dessen die Steuer und die Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Diese fallen dann dementsprechend etwas geringer aus. Dies führt allerdings auch einen Nachteil mit sich: Die verringerte Beitragszahlung in die Rentenversicherung führt später zu einem geringfügig niedrigeren Rentenanspruch. Je nach Lebensalter und Leasinghöhe kann dieser Betrag nicht unerheblich ausfallen. Hierauf sollten die Beschäftigten hingewiesen werden – eine individuelle Einschätzung und Entscheidung ist jedoch durch den Mitarbeiter selbst zu treffen.

Mit der privaten Nutzung des Fahrrads ist auch ein geldwerter Vorteil verbunden, der von der nutzenden Person versteuert werden muss. Der Steuersatz liegt bei 0,25% der auf volle 100 € abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung für das Fahrrad.

Bsp.: Preis des Fahrrads 2.000 €

Davon 0,25% = 5 € pro Monat als geldwerter Vorteil zu versteuern

Ob das Angebot für den Einzelnen persönlich vorteilhaft ist, muss der Beschäftigte selbst entscheiden und hängt von individuellen Faktoren ab (unverbindliche Preisempfehlung des Fahrrads, Entgeltgruppe, Steuerklasse etc.).

 

Für den Arbeitgeber:

 

Für den Arbeitgeber hat das Fahrrad- oder E-Bike-Leasing unterschiedliche Vorteile:

- Er bietet seinen Arbeitnehmern ein sinnvolles „Extra“ an, was ggf. die Mitarbeiterzufriedenheit stärkt.

- Der Arbeitgeber profitiert davon, wenn sich seine Beschäftigten durch sportliche Betätigung fit und gesund halten.

- Durch die Entgeltumwandlung, bei der die Leasingraten vom Bruttolohn gezahlt werden, sinken nicht nur die Sozialversicherungsabgaben des Arbeitnehmers, sondern auch die Arbeitgeberanteile werden reduziert. Dadurch können je nach Wert des Fahrrades geringe dreistellige Beträge pro Jahr und Mitarbeiter eingespart werden.

 

Für das Amt ist zusätzlich zu überlegen, ob auch die Beamten von dem Angebot erfasst werden sollen. Geltung findet der Tarifvertrag lediglich für Tarifbeschäftigte – nicht für Beamte. Bei den Beamten entfiele der Vorteil der finanziellen Einsparung auf beiden Seiten, da keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Abhängig von unterschiedlichen Faktoren (Preis des Rades, Versicherungspaket, Zuschuss).

Je nach beschlossenen Konditionen und abhängig von den genannten Faktoren besteht eine

 

Spanne:

 

Verlust von ca. 50 €/Person/Monat (bei Beamten) bis hin zu einer Einsparung von ca. 35 Euro/Person/Monat (bei Beschäftigten).

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 - Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing)