Beschlussvorschlag:
Der
Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt, der Amtsausschuss des Amtes
Itzehoe-Land beschließt, den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des
Leasings von Fahrrädern zum 01.01.2023 anzuwenden.
Die
Beschäftigten erhalten hiernach die Möglichkeit, ein Fahrrad aus dem Angebot
eines noch festzulegenden Dienstleisters im Rahmen der Entgeltumwandlung zu
leasen und dieses auch privat zu nutzen. Für die Beamtinnen und Beamten des
Amtes Itzehoe-Land ist das Angebot ebenfalls analog zu den Beschäftigten
auszuweiten.
Die
Amtsvorsteherin wird ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag mit einem
Dienstleister zu unterschreiben.
Für
das Angebot gelten folgende Konditionen (bitte ggf. streichen oder ergänzen!):
- Übernahme der Versicherung durch Arbeitgeber/Arbeitnehmer
(ca. 10 Euro/Monat)
- Zahlung eines monatlichen Zuschusses durch den Arbeitgeber/Dienstherr in Höhe von XX,XX Euro
Sachverhalt:
Mit
Wirkung vom 01.03.2021 ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke
des Leasings von Fahrrädern in Kraft getreten. Dieser Tarifvertrag schafft die
Grundlage dafür, dass Beschäftigte künftig einen Teil ihres monatlichen
Entgelts für das Leasing eines Fahrrads umwandeln können.
Dabei
bleibt es dem Arbeitgeber vorbehalten, ob er den Beschäftigten die Möglichkeit
des Fahrradleasings eröffnen will; ein Rechtsanspruch der Beschäftigten
besteht nicht. Vom Geltungsbereich des Tarifvertrages sind zudem nur
Beschäftigte erfasst, deren Arbeitgeber Mitglied eines Mitgliedverbandes der
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist. Im Amt Itzehoe-Land
betrifft dies die Amtsverwaltung selbst sowie die Einrichtungen des
„Kindergartens Löwenzahns“ und der „Julianka-Schule“. Den Gemeinden, die den
TvöD anwenden, ist aber freigestellt, den Tarifvertrag für das Fahrradleasing
ebenfalls anzuwenden und den Arbeitnehmern das Bikeleasing anzubieten.
Der
Tarifvertrag gilt nicht für:
- geringfügig Beschäftigte
- Auszubildende/Studierende
-
Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit
So
funktioniert das Fahrradleasing:
Der
Arbeitgeber schließt einen Rahmenvertrag mit einem Anbieter für Fahrradleasing
ab. In den Rahmenvertrag sind die grundsätzlichen Konditionen festgelegt (z. B.
Leasingsatz). Aus dem Angebot des Leasinggebers können die Beschäftigten ein
Fahrrad einschließlich leasingfähiger Zusatzleistungen (z. B. Versicherungen)
und leasingfähigen Zubehör im Wert bis zu einem Gesamtwert von 7.000 EUR
auswählen. Es kann jede Art von Fahrrad geleast werden. Lediglich S-Bikes (bis
45 km/h) sind vom Leasing ausgeschlossen.
Leasingnehmer
ist der Arbeitgeber. Er schließt einen Leasingvertrag mit dem Leasinggeber ab.
Zwischen dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber ist dann ein Vertrag zur
Entgeltumwandlung und eine Überlassungsvereinbarung notwendig.
Grundsätzlich
zahlt der Beschäftigte die Leasingraten. Der Arbeitgeber kann sich aber an den
Kosten beteiligen z. B. durch einen freiwilligen Zuschuss zu den Leasingraten
(max. 30,00 € pro Monat) oder durch die Übernahme der Kosten für die
Versicherung (Übernahme der Versicherungskosten ist gängige Praxis).
Ziel des
Angebotes ist es, Beschäftigte zu animieren, das Rad auf dem Weg zur Arbeit zu
nutzen, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern und die Attraktivität als
Arbeitgeber zu steigern. Eine Verpflichtung, das Fahrrad für den Weg zur Arbeit
zu nutzen besteht nicht. Wie das geleaste Rad genutzt wird, entscheiden die
Beschäftigten selbst. Auch besteht mit dem Angebot eine Möglichkeit, mit der
freien Wirtschaft zu konkurrieren – in vielen Wirtschaftsbetrieben wird das
Bike-Leasing bereits seit längerer Zeit erfolgreich umgesetzt.
Für
die Auswahl des Leasingsunternehmens als Rahmenvertragspartner ist das
Vergaberecht zu beachten. Die Verwaltung vergleicht aktuell Anbieter anhand von
diversen Kriterien wie
- Leasingsatz
- Versicherungsbedingungen
- Absicherung bei Ausfall des Mitarbeiters
(Kündigung, Elternzeit, Tod, etc.)
- Händlernetz
- Nutzerfreundlichkeit der Abwicklung
-
Möglichkeit der Übernahme nach der Leasingdauer
Das Leasing
ist bei allen Anbietern auf 36 Monate angelegt. Am Ende der Laufzeit macht das
Leasingunternehmen in der Regel ein Übernahmeangebot des Rads an den
Beschäftigten. Wird das Rad nicht übernommen, geht es zurück und auf Wunsch
kann ein neues Rad geleast werden.
Auswirkungen des Fahrradleasings:
Für
den Beschäftigten:
Für die Arbeitnehmer bietet das
Fahrrad- oder E-Bike-Leasing die Möglichkeit, in den Besitz eines
Wunschfahrrades zu kommen. Hinzu kommt ein geringer finanzieller Vorteil für
die Dauer des Leasings: Durch die Entgeltumwandlung wird das Bruttogehalt
verringert, anhand dessen die Steuer und die Sozialversicherungsbeiträge
berechnet werden. Diese fallen dann dementsprechend etwas geringer aus. Dies
führt allerdings auch einen Nachteil mit sich: Die verringerte
Beitragszahlung in die Rentenversicherung führt später zu einem geringfügig
niedrigeren Rentenanspruch. Je nach Lebensalter und Leasinghöhe kann dieser
Betrag nicht unerheblich ausfallen. Hierauf sollten die Beschäftigten
hingewiesen werden – eine individuelle Einschätzung und Entscheidung ist jedoch
durch den Mitarbeiter selbst zu treffen.
Mit der privaten Nutzung des Fahrrads ist
auch ein geldwerter Vorteil verbunden, der von der nutzenden Person versteuert
werden muss. Der Steuersatz liegt bei 0,25% der auf volle 100 € abgerundeten
unverbindlichen Preisempfehlung für das Fahrrad.
Bsp.: Preis des Fahrrads 2.000 €
Davon 0,25% = 5 € pro Monat als geldwerter
Vorteil zu versteuern
Ob das Angebot für den Einzelnen
persönlich vorteilhaft ist, muss der Beschäftigte selbst entscheiden und hängt
von individuellen Faktoren ab (unverbindliche Preisempfehlung des Fahrrads,
Entgeltgruppe, Steuerklasse etc.).
Für
den Arbeitgeber:
Für den Arbeitgeber hat
das Fahrrad- oder E-Bike-Leasing unterschiedliche Vorteile:
-
Er bietet seinen Arbeitnehmern ein sinnvolles „Extra“ an, was ggf. die
Mitarbeiterzufriedenheit stärkt.
-
Der Arbeitgeber profitiert davon, wenn sich seine Beschäftigten durch
sportliche Betätigung fit und gesund halten.
- Durch die
Entgeltumwandlung, bei der die Leasingraten vom Bruttolohn gezahlt werden,
sinken nicht nur die Sozialversicherungsabgaben des Arbeitnehmers, sondern auch
die Arbeitgeberanteile werden reduziert. Dadurch können je nach Wert des
Fahrrades geringe dreistellige Beträge pro Jahr und Mitarbeiter eingespart
werden.
Für
das Amt ist zusätzlich zu überlegen, ob auch die Beamten von dem Angebot
erfasst werden sollen. Geltung findet der Tarifvertrag lediglich für
Tarifbeschäftigte – nicht für Beamte. Bei den Beamten entfiele der Vorteil der
finanziellen Einsparung auf beiden Seiten, da keine Sozialversicherungsbeiträge
gezahlt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Abhängig
von unterschiedlichen Faktoren (Preis des Rades, Versicherungspaket, Zuschuss).
Je
nach beschlossenen Konditionen und abhängig von den genannten Faktoren besteht
eine
Spanne:
Verlust von
ca. 50 €/Person/Monat (bei Beamten) bis hin zu einer Einsparung von ca. 35
Euro/Person/Monat (bei Beschäftigten).
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing)