Beschlussvorschlag:
ohne (wird in der Sitzung erarbeitet)
Sachverhalt:
Die
Bundesregierung hat aus den bekannten Gründen zwei Verordnungen verabschiedet,
mit denen zum 1. September 2022 bzw. zum 1. Oktober 2022 kurzfristige und
mittelfristige Maßnahmen zum Einsparen von Gas und Energie für öffentliche
Körperschaften, Unternehmen und Privathaushalte angeordnet werden. Viele der
Maßnahmen gelten unmittelbar auch für kommunale Liegenschaften, wobei die
Schulen zum Teil davon ausgenommen sind.
Es ist darüber zu beraten, ob den
Vereinen, die die Sporthalle außerhalb des Schulbetriebes am Nachmittag und am
Abend nutzen, Warmwasser zum Duschen bereitgestellt werden soll. Von den
Grundschülern werden die Duschen nicht benutzt.
Zum 01.10.2022 führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mehrere Gas-Sonderumlagen ein. Es ist darüber zu beraten, ob diese Umlagen kalkulatorisch in die Berechnung der Nutzungsentgelte für die Sporthalle einfließen sollen.
Finanzielle Auswirkungen: