Betreff
Nutzung der Sporthalle in der Julianka-Schule
Vorlage
AI/HA/544/2022
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

ohne (wird in der Sitzung erarbeitet)

 


Sachverhalt:

Die Bundesregierung hat aus den bekannten Gründen zwei Verordnungen verabschiedet, mit denen zum 1. September 2022 bzw. zum 1. Oktober 2022 kurzfristige und mittelfristige Maßnahmen zum Einsparen von Gas und Energie für öffentliche Körperschaften, Unternehmen und Privathaushalte angeordnet werden. Viele der Maßnahmen gelten unmittelbar auch für kommunale Liegenschaften, wobei die Schulen zum Teil davon ausgenommen sind.  

 

Es ist darüber zu beraten, ob den Vereinen, die die Sporthalle außerhalb des Schulbetriebes am Nachmittag und am Abend nutzen, Warmwasser zum Duschen bereitgestellt werden soll. Von den Grundschülern werden die Duschen nicht benutzt.

 

Zum 01.10.2022 führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mehrere Gas-Sonderumlagen ein. Es ist darüber zu beraten, ob diese Umlagen kalkulatorisch in die Berechnung der Nutzungsentgelte für die Sporthalle einfließen sollen.

 


Finanzielle Auswirkungen: