Betreff
Verkabelung und Ausstattung LAN/WLAN im Schulgebäude der Julianka-Schule im Rahmen des Digitalpaktes Schule
Vorlage
AI/HA/545/2022
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss beschließt, den Auftrag für die Verkabelung der Schule und Verlegung des Landesnetzschranks an Dataport unabhängig vom Sanierungskonzept bereits jetzt zu erteilen.

Die Amtsvorsteherin Frau Lüschow wird ermächtigt, die hierzu erforderlichen Aufträge zu erteilen, auch wenn die in der Hauptsatzung festgelegten Höchstbeträge überschritten werden.


Sachverhalt:

 

Für die Umsetzung des Digitalpaktes müssen in allen den pädagogischen Zwecken dienenden Räumen und Einrichtungen LAN/WLAN-Ausstattung vorhanden sein. Hierfür hat Dataport nach einer Vor-Ort-Begehung in der Julianka-Schule eine Kostenberechnung vorgelegt. 

 

Der Amtsausschuss des Amtes Itzehoe-Land hat daraufhin am 28.03.2022 beschlossen, den Auftrag für die Verkabelung der Schule und Verlegung des Landesnetzschranks an Dataport zu erteilen. Die Verkabelung der Sporthalle sollte zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.

 

Im Frühjahr haben zahlreiche Gespräche hinsichtlich der Sanierung der Julianka-Schule stattgefunden.

Da aufgrund der Vielzahl der Sanierungsprojekte in der Schule nicht eingeschätzt werden kann, ob eine Sanierung oder ein Neubau wirtschaftlicher wäre, wurde vom Ingenieurbüro vorgeschlagen, ein Sanierungskonzept aufzustellen.  

Dieses Konzept sollte im August vorliegen und die Auftragsvergabe für die Verkabelung sollte bis dahin ruhen.

 

Vom Ingenieurbüro wurde mittlerweile mitgeteilt, dass die Vorlage des Sanierungskonzeptes frühestens im November erfolgen kann.

 

Der Antrag für den Digitalpakt Schule muss bis zum 31.12.2022 vollständig beim Ministerium eingereicht sein. Die in der Umsetzung der Investitionsmaßnahmen erbrachten Leistungen bzw. beschafften Geräte müssen bis zum 31.12.2024 vollständig abgenommen bzw. geliefert worden sein.

Die vollständige Abrechnung und die damit verbundenen Auszahlungen sind bis zum 30.06.2025 möglich.

 

Sollte das Sanierungskonzept ergeben, dass ein Neubau sinnvoller wäre, erfolgt die Verkabelung und Ausstattung WLAN über die Schulbauförderung. Es würde in diesem Fall nur eine Förderung der Präsentationsgeräte und der Endgeräte stattfinden.

Zu Bedenken ist hierbei, dass die Anschaffung der Geräte bis zum 31.12.2024 erfolgen muss.

Wäre die Fertigstellung des Neubaus im Jahre 2025, könnte eine Anschaffung der beschafften Geräte im Jahre 2024 durchgeführt werden. Dieses Vorgehen müsste vorher mit dem Ministerium abgesprochen und von dort zugestimmt werden. 

Ist die Fertigstellung des Neubaus später, gibt es keine Förderung über den Digitalpakt.

 

Im Falle eines Neubaus werden von der Planung bis zum endgültigen Umzug erfahrungsgemäß einige Jahre ins Land gehen. Damit die Schule digital nicht den Anschluss verliert, sollte unabhängig vom Sanierungskonzept schnellstmöglich mit der Umsetzung des Digitalpaktes Schule begonnen werden.

 

Für die Förderung von Verkabelung/WLAN im Rahmen des Digitalpaktes besteht eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren und für Geräte eine Frist von 5 Jahren. Wird die Zweckbindungsfrist nicht eingehalten, muss die komplette Förderung zurückgezahlt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Von Dataport wurde am 15.09.2022 eine aktuelle Kostenberechnung vorgelegt.

 

Maßnahme

Kosten Verkabelung

Ingenieurleistungen Dataport (24% der Kosten Verkabelung)

Gesamtkosten

Verkabelung Schule

55.201,-- €

7.780,-- €

62.981,-- €

Verlegung Landesnetzschrank

3.650,-- €

736,-- €

4.386,-- €

 

58.851,-- €

8.516,-- €

67.367,-- €

 

Zum vorherigen Angebot sind das Mehrkosten in Höhe von 6738,-- € .