Betreff
Organisationsform der Amtsverwaltung
Vorlage
AI/HA/548/2022
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Der Finanz- Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss zu beschließen, dass das Amt Itzehoe-Land ab dem 01. Juli 2023 hauptamtlich geleitet werden soll. Ein Entwurf einer Hauptsatzung sowie die Änderung der Entschädigungssatzung des Amtes Itzehoe-Land ist dem Amtsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 


Sachverhalt:

Die Verwaltung der Amtsverwaltung ist in einem ehrenamtlichen sowie in einem hauptamtlichen Modell möglich. Die gesetzlichen Vorgaben ergeben sich für ehrenamtlich verwaltete Ämter aus den §§ 13-15, für hauptamtlich verwaltete Ämter aus den §§ 15a–15d Amtsordnung. Auf Vorschlag der Amtsvorsteherin, Frau Lüschow, die für eine weitere Wahlperiode nicht zur Verfügung steht sowie zuvor getroffener interner Abstimmungen, wurde erneut über eine Änderung der Organisationsform der Amtsverwaltung beraten. Zur Vorbereitung auf dieses Thema haben in den letzten Monaten mehrere Treffen und Informationsveranstaltungen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister stattgefunden. In einer internen Abstimmung des Amtsausschusses am 05.10.2022 wurde sich nunmehr mit einer deutlichen Mehrheit dafür ausgesprochen, eine Änderung der Organisationsform hin zu einer hauptamtlich geführten Verwaltung vorzunehmen. Die Änderung soll mit Eintritt in die kommende kommunale Legislaturperiode wirken. Die Verwaltung wurde gebeten, die für die Änderung erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

Für die Einführung einer hauptamtlichen Leitung ist durch den Amtsausschuss zunächst ein Grundsatzbeschluss zu fassen. Weiterhin ist die Hauptsatzung sowie die Entschädigungssatzung des Amtes zu ändern.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Stelle des Leitenden Verwaltungsbeamten ist im Stellenplan mit einer Bewertung nach BesGrp. A15 ausgewiesen. Die künftige Bewertung würde nach BesGrp. B2 erfolgen. Daneben sind Veränderungen bzw. Verschiebungen im Bereich der Aufwandsentschädigungen zu berücksichtigen. 

Insgesamt stehen jährlichen Mehraufwendungen bei Besoldungsansprüchen von ca. 13.000,00 € Minderausgaben im Bereich der Aufwandsentschädigungen von ca. 10.000,00 € gegenüber.


Anlagenverzeichnis: