Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht über die im Haushaltsjahr 2022 geleisteten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.
Sachverhalt und Rechtslage:
Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ergeben sich aus
ergebniswirksamen und/oder zahlungswirksamen buchungspflichtigen
Geschäftsvorfällen, die der Höhe oder dem Grunde nach im Ergebnisplan und/oder
Finanzplan nicht veranschlagt worden sind.
Sie sind gemäß § 82
der Gemeindeordnung (GO) nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die
Deckung gewährleistet ist.
Gemäß § 4 der
Haushaltssatzung der Gemeinde Lohbarbek für das Haushaltsjahr 2022 i. V. m. §
82 GO ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ermächtigt, ihre/seine
Zustimmung zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw.
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 5.000,00 € im Einzelfall zu erteilen.
Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister ist verpflichtet, regelmäßig über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu berichten.
Die von der Bürgermeisterin genehmigten Haushaltsüberschreitungen betragen insgesamt 3.147,70 €. Diese sind in der Anlage im Einzelnen aufgeführt.
Eine Deckung der Mehraufwendungen bzw. –auszahlungen ist durch höhere Erträge bzw. Einzahlungen, z. B. Gewerbesteuer, gewährleistet.
Anlage: Tabellarische Übersicht der geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen