Betreff
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Ergbnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan
Vorlage
AI/AfF/201/2022
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung zu erlassen (Alternative A) oder in der Entwurfsfassung mit folgenden Änderungen … zu erlassen (Alternative B).

 

 


Sachverhalt und Rechtslage

 

Gemäß 18 AO in Verbindung mit § 77 Abs. 1 GO hat das Amt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Dabei hat das Amt ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen (§ 83 GO).

Auf der Grundlage des Haushaltserlasses des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2023 hat die Verwaltung den Entwurf für den Haushaltsplan 2023 für das Amt Itzehoe-Land entwickelt.

 

Um Wiederholungen zu vermeiden, wird im Übrigen auf den Vorbericht zum Haushaltsplan 2023 verwiesen.

 


Anlage: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung