Betreff
Einrichtung eines Klimaschutzmanagements
Vorlage
AI//477/2022
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Wird in Sitzung formuliert.

 


Sachverhalt:

Der Klimawandel vollzieht sich alltäglich und stellt die Menschheit vor größte Herausforderungen.

Ein Gegensteuern kann zumindest erreichen, dass dieser Wandel verlangsamt wird und den Auswirkungen durch staatliche Maßnahmen sachgerechter begegnet werden kann. Auf Kreisebene, d.h. Kreisverwaltung und die Verwaltungen der selbständigen Städte und der Ämter, besteht Einigkeit, das Thema kooperativ zu denken. Der Kreis Steinburg hat in seiner Kreistagssitzung am 29.09.2022 bereits eine Grundsatzentscheidung getroffen, ein Klimaschutznetzwerk einzurichten. Dieses soll als Kopfstelle zu den Klimaschutzmanagern auf Amtsebene fungieren. Die Mitgliederversammlung des SHGT Kreisverbandes Steinburg hat dieses Konzept unter Begleitung der Förderbank IB-SH positiv bewertet.

Hauptziel ist die Reduktion von Treibhausgasemissionen durch wirksame Klimaschutzmaßnahmen, u.a. durch eine angepasste Bauleitplanung. Einzelne Gemeinden haben die Erarbeitung von Klimaschutzkonzepten auf den Weg gebracht, nicht zuletzt um eine nachhaltige Städtebauentwicklung zu erreichen.

Das seit dem 17.12.2021 gültige Energiewende – und Klimaschutzgesetz setzt auf den neuen Klimaschutzzielen auf, die auf Bundesebene nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vereinbart wurden. Demnach sollen die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 bis zum Jahr 2030 bundesweit um mindestens 65 Prozent, bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 Prozent und bis zum Jahr 2045 so weit gemindert werden, dass national Netto-Treibhausgasneutralität erreicht wird.

Im Bereich der Amtsverwaltung und seiner amtsangehörigen Gemeinden sind durchaus Klimawirkungsprüfungen für diverse Vorhaben durchzuführen. Hier reicht das Spektrum des Aufgabenbereiches von Beschaffungen des Verbrauchsmaterials bis hin zu kommunalen Investitionsvorhaben.

Wesentlich kann auch die Weiterentwicklung kommunaler Mobilitätsprojekte sein, sei es mit Blick auf den ÖPNV oder auf individuelle kommunale Lösungen. Auch hier ist es nicht nur die Schaffung von konkreten Angeboten, sondern auch der Ausbau der dafür notwendigen Infrastruktur in Bezug auf datentechnische Lösungen oder bauliche Anpassungen von Haltepunkten.

Ein großes Feld der Aufgabe wird weiterhin die Beratung kommunaler Akteure sein. Gestaltung von adressatengerechten Präsentationen einschließlich der Dokumentation von Ergebnissen und Vorhaben. Mit Blick auf die Region wird es eine Vielfalt an Veranstaltungen geben, den Focus auf das Thema Klimaschutz weiter zu schärfen, um nicht nur konkretes Handeln anzustoßen, sondern notwendige Veränderungsprozesse für ein verbessertes Klimaschutzverständnis darzustellen. Insoweit ist ein Netzwerk über kommunale Akteure hinaus zu bedienen und dabei z.B. Bildungseinrichtungen sachgerecht einzubinden. Die damit untrennbare Öffentlichkeitsarbeit stellt eine weitere Herausforderung dar, das Thema Adressaten gerecht zu bewegen, um ein stetiges Interesse zu wecken, ohne die Gesellschaft zu überfordern.

Insoweit können einzelne Akteure im Klimaschutznetzwerk Steinburg die Aufgabenlast durch Spezialisierung verringern, ohne dabei die regionalen Aspekte aus dem Blick zu verlieren. Die Netzwerkarbeit fördert Kompetenzen und soll Garant sein für eine zügige Umsetzung von regionalen Klimaschutzkonzepten bzw. konkreter Einzelmaßnahmen außerhalb von Konzepten.

Neben einem Monitoring von Projekten in der Kreisregion und eines Controllings zu Wirkungsgraden wird sich ein Wissensmanagement aufbauen, von dem alle Akteure im Thema Klimaschutz in den Regionen profitieren werden. Letztlich sollten auch Ergebnisse und Vorhaben in einem jährlichen Klimaschutzbericht zusammengefasst werden, um über die konkreten Inhalte der Tätigkeit zu informieren.

Da es keinen Bildungsgang“ Klimaschutzmanagement“ gibt, ist eine Person mit einer Basisqualifizierung durch ein themenbezogenes Hochschulstudium geeignet, die Stelle mit Leben zu füllen. Der Qualifizierung nach und aus Gründen von Regularien der Landesförderung (bis zu 70% für die Dauer von bis zu drei Jahren) ist ein Entgelt der Gruppe 11 TVöD hier zu gewähren. Eine erforderliche stetige Qualifizierung wird zusätzliche Kosten hervorrufen.

Es wäre aber auch denkbar, mit einer oder mehreren anderen Amtsverwaltungen zu kooperieren und lediglich einen noch näher zu bestimmenden Anteil an einer Personalstelle zu tragen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Personalkosten bzw. anteilige Kostenbeteiligung in noch zu ermittelnder Höhe.

 

Beispiel A - Eigenes Personal: 50% einer Vollzeitstelle EG 11: 80.000,00 € x 50% = 40.000,00 € abzgl. Förderung in den ersten 36 Monaten von 70% = verbleiben 12.000,00 € p.A. (keine USt.-Pflicht)

Beispiel B - Kostenbeteiligung: 25% einer Vollzeitstelle EG 11: 80.000,00 € x 25% = 20.000,00 € abzgl. Förderung in den ersten 36 Monaten von 70% = verbleiben 6.000,00 € p.A. zzgl. USt.

Beispiel C – Kostenbeteiligung 33% einer Vollzeitstelle EG 11: 80.000,00 € x 33% = 26.667,00 € abzgl. Förderung in den ersten 36 Monaten von 70% = verbleiben 8.000,00 € p.A. zzgl. USt. 

 


Anlagenverzeichnis: