Betreff
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan
Vorlage
Meh/AfF/204/2022
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen und Gemeinwesen empfiehlt der Gemeindevertretung,

die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung (Alternative A) oder in der Entwurfsfassung mit folgenden Änderungen ….. zu erlassen (Alternative B).


Sachverhalt und Rechtslage:

Gemäß § 77 Abs. 1 GO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Gemäß § 83 GO hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen.

 

Mit der Veröffentlichung des Haushaltserlasses des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2023 vom 15. September 2022 wurde der Startschuss für die Haushalts- und Finanzplanung für die nächsten vier Jahre gegeben.

Der Haushaltserlass enthält neben wichtigen Rahmendaten für die Gemeindefinanzplanung Hinweise zu aktuellen Entwicklungen der kommunalen Haushaltspolitik.

 

Die Berechnungsgrundlagen für die Gewährung der Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden wurden wie folgt festgelegt:

 

 

Haushaltsjahr 2023

Zum Vergleich: Vorjahr

(Festsetzung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs)

Nivellierungssatz Grundsteuer A

303,00 Prozent

302,00 Prozent

Nivellierungssatz Grundsteuer B

368,00 Prozent

367,00 Prozent

Nivellierungssatz Gewerbesteuer

310,00 Prozent

308,00 Prozent

Grundbetrag

1.421,50 Euro

1.329,20 Euro

Flächenfaktor je Gemeindestraßenkilometer

4.130,00 Euro

4.000,40 Euro

 

Die Annahmen bezüglich der Entwicklung der Steuereinnahmen sind wider Erwarten optimistisch: in dem Zeitraum von 2024 – 2026 wird erwartet, dass der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um jeweils 5% bzw. 4% (2025) und die Schlüsselzuweisungen um 2% (2025 und 2026) bzw. 4% (2024) steigen werden. Abweichend hiervon werden im Sinne einer vorsichtigen Finanzplanung für die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Steigerungsraten von 3% zugrunde gelegt.

Es wird empfohlen, den Personalauszahlungen im Haushaltsjahr eine Steigerungsrate in Höhe von 4% und in den Folgejahren von 2% bzw. 3% (2024) zugrunde zu legen.

 

Die Gewerbesteuerumlage beträgt unverändert 35 %.

Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt voraussichtlich 33 % und der Umlagesatz für die Amtsumlage beträgt voraussichtlich 20 %.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Ergebnisplan 2023 sind folgende besondere Maßnahmen geplant:

 

Produktsachkonto

Maßnahme

Planansatz  EUR

42401.5211000

Fortsetzung der Renovierungsarbeiten im Sportlerheim

10.000

53801.5221000

Instandhaltungsmaßnahmen im Roboterverfahren im Rahmen der Umsetzung des Sanierungskonzeptes

50.000

53802.5241040

Entschlammung des Regenrückhaltebeckens. Dem Aufwand steht ein Ertrag aus der Auflösung der Rückstellung in Höhe von 18.000 Euro gegenüber.

20.000

54101.5221000

Instandhaltungsmaßnahmen Straße Oha

20.000

55501.5221000

Ausbesserung der Kurvenbereiche im Wackener Weg

10.000

 

Darüber hinaus sind im Bereich Tageseinrichtungen für Kinder wiederholt Mittel für den Kostenausgleich veranschlagt (45.000 Euro). Der Kostenausgleich sollte noch im Jahr 2021 letztmalig für das Jahr 2020 abgerechnet werden. Die Abrechnung der Stadt Itzehoe steht jedoch noch aus. Darüber hinaus ist bei den Schulkostenbeiträgen, gegenüber der Haushaltsplanung des Vorjahres, eine Kostensteigerung in Höhe von 13.600 Euro festzustellen. Hintergrund sind höhere Schülerzahlen sowie höhere Beiträge pro Kind, insbesondere bei den Gymnasien.

 

Im Ergebnishaushalt wird im Jahr 2023 voraussichtlich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von – 215.500 Euro erwirtschaftet. Der Haushalt kann im Laufe der Folgejahre voraussichtlich zunächst nicht ausgeglichen werden.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 8 GemHVO-Doppik sind im Vorbericht zum Haushaltsplan in Form von Übersichten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung darzustellen, soweit der Haushaltsplan im Haushaltsjahr oder in einem der drei nachfolgenden Jahre nicht ausgeglichen ist. Als mögliche Maßnahme wird empfohlen, die Hebesätze der Realsteuern weiter anzuheben. Eine Übersicht über die möglichen finanziellen Auswirkungen bei einer Erhöhung der Hebesätze, auf die für den Erhalt von Fehlbetragszuweisungen erforderliche Höhe, ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Im Finanzplan 2023 sind folgende besondere Investitionsmaßnahmen geplant:

 

Produktsachkonto

Maßnahme

Planansatz  EUR

53801.0443100

Sanierung der Grundstücksanschlussleitungen im Rahmen der Umsetzung des Sanierungskonzeptes

120.000

53802.0443100

Instandsetzungsmaßnahmen im Inlinerverfahren im Rahmen der Umsetzung des Sanierungskonzepts

100.000

 

Darüber hinaus plant die Gemeinde Mehlbek den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses. Im Rahmen der Besichtigung der HFUK Nord (Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord) im Dezember 2019 wurde festgestellt, dass der Neubau einer Fahrzeughalle inkl. Umkleidebereichen erforderlich ist. Das Investitionsvolumen beträgt voraussichtlich rd. 1 Mio. Euro.

 

Insbesondere aus finanzpolitischer Sicht weist das Amt für Finanzen an dieser Stelle darauf hin, dass die Gemeinde die mögliche Fusion der Feuerwehr Mehlbek mit den Wehren anderer Gemeinden im Amtsgebiet nicht weiter ausschließen sollte. In der Vergangenheit wurde bereits u. a. über den Zusammenschluss der Wehren der Gemeinden Mehlbek und Kaaks beraten. Die Gemeinde Kaaks steht, aufgrund der Anforderungen der Unfallkasse hinsichtlich der Fahrzeughalle, vor gleichen Herausforderungen. Es ist zudem allgemein bekannt, dass die Wehren zunehmend Schwierigkeiten haben, Nachwuchskräfte zu gewinnen.

Vielen Gemeinden fällt es, aufgrund von Kostensteigerungen und steigenden Anforderungen in vielen Bereichen, verstärkt schwer ihre Haushalte auszugleichen und zahlungsfähig zu bleiben. Gleichzeitig müssen Investitionen dieser Größenordnung durch Darlehen finanziert werden, welche für zusätzliche Belastungen durch Tilgungsleistungen sowie Zinsaufwendungen sorgen.

 

Die Gemeinde verfügt für diese Investitionsmaßnahme über nicht ausreichend liquide Mittel, sodass eine Fremdfinanzierung erforderlich ist. Im Haushaltsjahr 2023 ist aus diesem Grund die Aufnahme eines Darlehens in Höhe vom 1.240.600 Euro vorgesehen. Dies entspricht der sog. Kreditobergrenze.

 

Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit kann im Haushaltsjahr voraussichtlich nicht ausgeglichen werden. Es wird ein Fehlbetrag in Höhe von – 190.900 Euro erwartet. Die Tilgungsleistungen werden aus dem Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit erbracht. Folglich muss es das Bestreben der Gemeinde sein, an dieser Stelle einen Überschuss mindestens in Höhe der Tilgungsleistungen (derzeit 4.100 Euro für bestehende Darlehen; zzgl. voraussichtliche Tilgung des zusätzlichen Darlehens) zu erwirtschaften.

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bedarf gemäß § 85 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Auf Grundlage der vorliegenden Daten wird sich der Finanzmittelbestand der Gemeinde voraussichtlich um 210.500 Euro verringern.

 

Es ist davon auszugehen, dass das Jahresergebnis 2022 deutlich besser ausfällt als im Rahmen der Planung angenommen. Einige der geplanten Vorhaben wurden nicht oder nicht vollumfänglich durchgeführt. Darüber hinaus ist es bei einigen Aufwendungen – wie z. B. bei der Kreisumlage – zu Einsparungen gekommen, sodass der Bestand der liquiden Mittel zum Ende des Jahres 2023 voraussichtlich nicht vollständig aufgezehrt sein wird.

 

Gleichwohl sollte sich die Gemeinde, insbesondere im Hinblick auf den bevorstehenden Verschuldungsgrad und die mittelfristige Entwicklung der Liquidität, intensiv mit der Umsetzung von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen (z. B. Erhöhung der Hebesätze) beschäftigen.


Anlage: Haushaltssatzung mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 in der Entwurfsfassung