Betreff
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan
Vorlage
Sil/AfF/206/2022
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Silzen beschließt,

die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung (Alternative A) oder in der Entwurfsfassung mit folgenden Änderungen ….. zu erlassen (Alternative B).

 


Sachverhalt und Rechtslage:

Gemäß § 77 Abs. 1 GO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Gemäß § 83 GO hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen.

 

Mit der Veröffentlichung des Haushaltserlasses des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2023 vom 15. September 2022 wurde der Startschuss für die Haushalts- und Finanzplanung für die nächsten vier Jahre gegeben.

Der Haushaltserlass enthält neben wichtigen Rahmendaten für die Gemeindefinanzplanung Hinweise zu aktuellen Entwicklungen der kommunalen Haushaltspolitik.

 

Die Berechnungsgrundlagen für die Gewährung der Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden wurden wie folgt festgelegt:

 

 

Haushaltsjahr 2023

Zum Vergleich: Vorjahr

(Festsetzung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs)

Nivellierungssatz Grundsteuer A

303,00 Prozent

302,00 Prozent

Nivellierungssatz Grundsteuer B

368,00 Prozent

367,00 Prozent

Nivellierungssatz Gewerbesteuer

310,00 Prozent

308,00 Prozent

Grundbetrag

1.421,50 Euro

1.329,20 Euro

Flächenfaktor je Gemeindestraßenkilometer

4.130,00 Euro

4.000,40 Euro

 

 

 

 

Die Annahmen bezüglich der Entwicklung der Steuereinnahmen sind wider Erwarten optimistisch: In dem Zeitraum von 2024 – 2026 wird erwartet, dass der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um jeweils 5% bzw. 4% (2025) und die Schlüsselzuweisungen um 2% (2025 und 2026) bzw. 4% (2024) steigen werden. Abweichend hiervon werden im Sinne einer vorsichtigen Finanzplanung für die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Steigerungsraten von 3% zugrunde gelegt.

 

Die Gewerbesteuerumlage beträgt unverändert 35 %.

Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt voraussichtlich 33 % und der Umlagesatz für die Amtsumlage beträgt voraussichtlich 20 %.

 


Im Ergebnisplan 2023 sind folgende besondere Maßnahmen geplant:

 

Produktsachkonto

Maßnahme

Planansatz in €

53801.5221000

Spülen und Filmen der GA-Leitungen

37.000

 

Im Ergebnisplan 2023 wird voraussichtlich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von – 91.600 Euro erwirtschaftet.

 

Im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung ist festzustellen, dass der Haushalt auch in den Folgejahren voraussichtlich nicht ausgeglichen werden kann. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 8 GemHVO-Doppik sind im Vorbericht zum Haushaltsplan in Form von Übersichten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung darzustellen, soweit der Haushaltsplan im Haushaltsjahr oder in einem der drei nachfolgenden Jahre nicht ausgeglichen ist. Als mögliche Maßnahme wird empfohlen die Hebesätze der Realsteuern, mindestens auf die für den Erhalt von Fehlbetragszuweisungen notwendige Höhe, anzuheben und die Hundesteuer auf 120 Euro zu erhöhen.

 

Im Finanzplan 2023 sind keine erheblichen investiven Maßnahmen vorgesehen. Es ist lediglich die Anschaffung diverser Anlagegüter im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr, wie z. B. Neueinkleidungen sowie Schlauchroller, (insgesamt zu 3.500 Euro) geplant.

 

Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit kann im Haushaltsjahr voraussichtlich nicht ausgeglichen werden. Es wird ein Fehlbetrag in Höhe von – 53.700 Euro erwartet. Auch in den Folgejahren ist voraussichtlich nicht mit Überschüssen zu rechnen. Grundsätzlich sollte es das Bestreben der Gemeinde sein, einen Überschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit mindestens in der Höhe der Tilgungsleistungen (= 5.300 Euro) zu erwirtschaften.

 

Der Bestand der liquiden Mittel wird zum Ende des Haushaltsjahres 2023 auf Grundlage der derzeitigen Planung rd. 77.600 Euro betragen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Jahresergebnis 2022 aufgrund von nicht umgesetzten Maßnahmen besser ausfallen wird als angenommen, sodass zum Ende des Haushaltsjahres 2023 ein höherer Bestand zu erwarten ist.

 


Anlage: Haushaltssatzung mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 in der Entwurfsfassung