Betreff
Bewilligung überplanmäßiger Ausgaben für die Deckenerneuerung im Leinbergsweg
Vorlage
Sil/AfF/226/2022
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt 19.177,76 Euro überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung ist weiterhin gewährleistet.

 


Sachverhalt:

Im Rahmen eines Deckenprogrammes des Wegeunterhaltungsverbandes Steinburg (WUV) wurde in der Gemeinde Silzen im Jahr 2022 die Decke des Leinbergwegs erneuert.

 

Im Haushaltsplan für das Jahr 2022 waren für diese Maßnahme Mittel in Höhe von 11.000 Euro (Produktkonto 54101.5221000) veranschlagt. Tatsächlich beläuft sich der Anteil der Gemeinde auf 8.469,04 Euro. Der Anteil des WUV beläuft sich auf 21.708,72 Euro. Damit betragen die Gesamtkosten der Maßnahme 30.177,76 Euro.

 

Grundsätzlich sind die Maßnahmen aus den Deckenprogrammen des WUV als Unterhaltungsaufwand zu bewerten. Bei der Erneuerung des Leinbergwegs wurde eine erhebliche Verbesserung der Deckenstärke erzielt, sodass die in diesem Fall entstandenen Kosten als Investitionskosten zu bewerten sind.

 

Damit sind die Gesamtkosten nunmehr folgenden Produktsachkonten zuzuordnen:

 

Bezeichnung

Betrag in EUR

Produktkonto

Gesamtkosten

30.177,76

54101.0450000

Anteil WUV (Investitionskostenzuschuss)

21.708,72

54101.2322000

 


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Maßnahme wurden im Haushalt 2022 11.000 Euro (Produktkonto 54101.5221000) bereitgestellt. Diese Mittel werden mittels Sollübertragung dem Konto 54101.0450000 zugeordnet. Für die übrigen Kosten entsteht eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 19.177,76 Euro.

 

Durch den Anteil des WUV, welcher als Investitionskostenzuschuss bewertet wird, können die Kosten vollständig gedeckt werden.

 

Da für diese Maßnahme dem Grunde nach Mittel bereitgestellt wurden und das Erfordernis einer Umbuchung der Kosten erst kürzlich festgestellt werden konnte, wird von dem Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung abgesehen.


Anlagenverzeichnis:

Kostenaufstellung des WUV