Betreff
Neubau einer Kindertagesstätte
hier: Förderantrag und Beauftragung von Planungsleistungen
Vorlage
Hstk/BA/525/2022
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, Förderanträge für den Neubau einer Kindertagesstätte zu stellen. Für die erforderlichen Fachplanungsleistungen (Leistungsphasen 1 bis 3) sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Bürgermeister wird ermächtigt die entsprechenden Aufträge zu erteilen, auch wenn der in der Hauptsatzung genannte Höchstbetrag überschritten wird.

 


Sachverhalt:

Aufgrund geänderter rechtlicher Vorgaben, welche derzeit ab dem 01.01.2025 gelten, ist eine Betriebserlaubnis für einen Weiterbetrieb der gemeindlichen Kindertagesstätte über den 31.12.2024 hinaus fraglich.

Die vorhandenen Räumlichkeiten der gemeindlichen Kindertagesstätte werden nicht mehr ausreichen (Mindestgröße, fehlender Personalraum, grds. Arbeitsschutzbestimmungen…).

Aus diesem Grunde hat die Gemeinde das Objekt „Alte Schule“, in dem sich u.a. die Räumlichkeiten für die Kindertagesstätte befinden, hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit einer Sanierung überprüfen lassen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Sanierung/ein Umbau nicht wirtschaftlich wäre. Es wurde empfohlen den Altbau zu entfernen und einen Neubau zu errichten.

In der der näheren Vergangenheit hat sich in der Gemeinde, aufbauend auf die Dorfmittelpunktgestaltung, ein Arbeitskreis gebildet.

Es wurde festgestellt, dass der Neubau nicht an gleicher Stelle erfolgen kann, da ein Weiterbetrieb der Kindertagesstätte während des Neubaus gewährleistet sein muss. Auf der Sitzung wird ein entsprechender Vorschlag unterbreitet.

Der Neubau einer Kindertagesstätte ist mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden. Es ist das Ziel der Gemeinde eine Teilfinanzierung über Fördermittel zu erreichen. Diesbezüglich bedarf es der Einreichung der Anträge bis zum 31.03.2023. Zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen ist eine Kostenaufstellung nach DIN 276 (3. Gliederungsebene) einzureichen, was die Beauftragung der Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3 erforderlich macht.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Auf Basis einer vorvertraglichen Kostenschätzung wären für die Leistungsphasen 1 bis 3 85.000 € über den Haushalt zur Verfügung zu stellen.