Betreff
Grundsätzliche Verfahrensweise mit PV-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet
Vorlage
Hod/BA/529/2022
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

ohne

 


Sachverhalt:

Es gibt Kenntnis davon, dass es von Projektierern aktuell wieder Bestrebungen geben soll, Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf dem Gemeindegebiet Hodorf auszuweisen. Erste Ideen gab es bereits 2020.

Anders als bei den Windenergieanlagen, gibt es keinen Anspruch auf Ausweisung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen (keine Vorrangflächenausweisung durch die Landesregierung wie bei der Windenergie). Es liegt alleine im Ermessen der Gemeinde entsprechende Flächen auszuweisen oder nicht.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass es Anzeichen für eine Evaluierung der landesrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Windenergie gibt. Es wäre durchaus denkbar, dass bisherige Potentialflächen zu Vorranggebieten werden. Genährt wird dieses auch durch das auf Bundesebene beschlossene „Wind-an-Land-Gesetz“, welches am 01.02.2023 in Kraft tritt. Bezüglich der Ausweisung von Flächen für Windenergie gibt es bereits Kontaktaufnahmen von Projektierern mit Grundstückseigentümern in Gemeindegebiet.

Offizielle Anfragen bzw. Anträge an die Gemeinde gibt es in beiden Fällen bisher nicht.

 

Sollte es Bestrebungen der Gemeinde geben, Flächen für PV-Freiflächenanlagen auf dem Gemeindegebiet ausweisen zu wollen sind umfangreiche Beratungen erforderlich. Hierzu sei auf den gemeinsamen Beratungserlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung und des Ministeriums für Energie, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung „Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich“ vom 01.09.2021 hingewiesen. Die Gemeinden des Amtes Itzehoe-Land, welche sich derzeit mit der Ausweisung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen befassen, konzentrierten sich bisher auf die sogenannten „vorbelastete Flächen“ (Nr. IV des o.g. Erlasses - „Geeignete Standorte – Potentialflächen mit besonderer Eignung“). Insgesamt ist sehr viel Bewegung in diesem Thema, so dass sich laufend Änderungen ergeben.

 

Die Gemeinde möchte die Angelegenheit im Rahmen der Sitzung grundsätzlich erörtern.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


Anlagenverzeichnis: