Beschlussvorschlag:
ohne
Sachverhalt:
Es gibt Kenntnis
davon, dass es von Projektierern aktuell wieder Bestrebungen geben soll,
Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf dem Gemeindegebiet Hodorf auszuweisen.
Erste Ideen gab es bereits 2020.
Anders als bei den
Windenergieanlagen, gibt es keinen Anspruch auf Ausweisung von Flächen für
PV-Freiflächenanlagen (keine Vorrangflächenausweisung durch die Landesregierung
wie bei der Windenergie). Es liegt alleine im Ermessen der Gemeinde
entsprechende Flächen auszuweisen oder nicht.
In diesem Zusammenhang
sei darauf hingewiesen, dass es Anzeichen für eine Evaluierung der
landesrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Windenergie gibt. Es wäre
durchaus denkbar, dass bisherige Potentialflächen zu Vorranggebieten werden.
Genährt wird dieses auch durch das auf Bundesebene beschlossene
„Wind-an-Land-Gesetz“, welches am 01.02.2023 in Kraft tritt. Bezüglich der
Ausweisung von Flächen für Windenergie gibt es bereits Kontaktaufnahmen von
Projektierern mit Grundstückseigentümern in Gemeindegebiet.
Offizielle Anfragen
bzw. Anträge an die Gemeinde gibt es in beiden Fällen bisher nicht.
Sollte es
Bestrebungen der Gemeinde geben, Flächen für PV-Freiflächenanlagen auf dem
Gemeindegebiet ausweisen zu wollen sind umfangreiche Beratungen erforderlich.
Hierzu sei auf den gemeinsamen Beratungserlass des Ministeriums für Inneres,
ländliche Räume, Integration und Gleichstellung und des Ministeriums für
Energie, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung „Grundsätze zur
Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich“ vom
01.09.2021 hingewiesen. Die Gemeinden des Amtes Itzehoe-Land, welche sich
derzeit mit der Ausweisung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen befassen,
konzentrierten sich bisher auf die sogenannten „vorbelastete Flächen“ (Nr. IV des
o.g. Erlasses - „Geeignete Standorte – Potentialflächen mit besonderer
Eignung“). Insgesamt ist sehr viel Bewegung in diesem Thema, so dass sich
laufend Änderungen ergeben.
Die Gemeinde möchte
die Angelegenheit im Rahmen der Sitzung grundsätzlich erörtern.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagenverzeichnis: