Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Ergebnisplan, Finanzplan, Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung (Alternative A) oder in der Entwurfsfassung mit folgenden Änderungen ….. zu erlassen (Alternative B).
Sachverhalt und Rechtslage:
Gemäß § 77 Abs. 1 GO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Gemäß § 83 GO hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zugrunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen.
Mit der Veröffentlichung des Haushaltserlasses des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2023 vom 15. September 2022 wurde der Startschuss für die Haushalts- und Finanzplanung für die nächsten vier Jahre gegeben.
Der Haushaltserlass enthält neben wichtigen Rahmendaten für die Gemeindefinanzplanung Hinweise zu aktuellen Entwicklungen der kommunalen Haushaltspolitik.
Die Berechnungsgrundlagen für die Gewährung der Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden wurden wie folgt festgelegt:
|
Haushaltsjahr
2023 |
Zum Vergleich: Vorjahr (Festsetzung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs) |
Nivellierungssatz Grundsteuer A |
303,00 Prozent |
302,00 Prozent |
Nivellierungssatz Grundsteuer B |
368,00 Prozent |
367,00 Prozent |
Nivellierungssatz Gewerbesteuer |
310,00 Prozent |
308,00 Prozent |
Grundbetrag |
1.421,50 Euro |
1.329,20 Euro |
Flächenfaktor je Gemeindestraßenkilometer |
4.130,00 Euro |
4.000,40 Euro |
Die Annahmen bezüglich der Entwicklung der Steuereinnahmen
sind wider Erwarten optimistisch: in dem Zeitraum von 2024 – 2026 wird
erwartet, dass der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um jeweils 5% bzw. 4%
(2025) und die Schlüsselzuweisungen um 2% (2025 und 2026) bzw. 4% (2024)
steigen werden. Abweichend hiervon werden im Sinne einer vorsichtigen
Finanzplanung für die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde
Steigerungsraten von 3% zugrunde gelegt.
Es wird empfohlen, den Personalauszahlungen im Haushaltsjahr eine Steigerungsrate in Höhe von 4% und in den Folgejahren von 2% bzw. 3% (2024) zugrunde zu legen.
Die Gewerbesteuerumlage beträgt unverändert 35%.
Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt voraussichtlich 33% und der Umlagesatz für die Amtsumlage beträgt 20,0%.
Und nun zum Haushalt der Gemeinde Lohbarbek:
Im Ergebnisplan sind Haushaltsmittel für folgende besondere Maßnahmen veranschlagt:
Produktsachkonto |
Maßnahme |
Planansatz
in € |
12601.5261000 |
Diverse
Neu- und Ersatzbeschaffungen aufgrund der neuen Dienstkleidungsvorschrift
(Freiw. Feuerwehr) |
12.000 |
53801.5431020 |
Aufstellung
Sanierungskonzept Grundstücksanschlussleitungen (Schmutzwasserkanalisation) |
15.000 |
Im Ergebnisplan 2023 wird voraussichtlich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 152.100 Euro erwirtschaftet.
Neben den o.a. Maßnahmen wird dieses erhebliche Defizit u.a. auch durch eine zu erwartende Erhöhung der Zuweisungen der Schulverbandsumlage und den Aufwendungen nach dem Kindertagesstättengesetz begründet.
Des Weiteren tragen zu diesem
Defizit auch die Kosten der Sanierung der Regenwasseranlage bei. Diese Maßnahme
wird letztendlich von den Gebührenschuldnern über die Gebühren finanziert.
Da der Haushalt voraussichtlich auch in den Folgejahren nicht ausgeglichen werden kann, sollte sich die Gemeinde mit Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, wie Anhebung der Hebesätze und Einführung einer Gebühr für die Oberflächenwasserbeseitigung beschäftigen.
Die Auswirkungen einer Anhebung des Hebesatzes für die Realsteuern sind in der Anlage zum Haushaltsentwurf beigefügt und werden diskutiert.
Auch der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist im Finanzplanungszeitraum negativ.
Es sollte grundsätzlich das Bestreben der Gemeinde sein, einen Überschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit mindestens in Höhe der Tilgungsleistungen (= 41.100 Euro) zu erwirtschaften.
Im Entwurf für den Finanzplan 2023 sind folgende investive Maßnahmen (ab 10.000 Euro) geplant:
- Herstellung einer Grundstücksanschlussleitung in der Dorfstraße (15.000 Euro)
- Kanalsanierung BA 2022 + 2023 (285.000 Euro)
- (möglicher) Grunderwerb am Lohbarbeker Weg (14.500 Euro)
- Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens für die Freiwillige Feuerwehr (16.500 Euro)
Die Liquiden Mittel der Gemeinde sind für die Finanzierung
der geplanten weiteren Investitionen nicht auskömmlich. Insbesondere bei der
Sanierung der Regenwasserkanalisation handelt es sich um eine erhebliche
Kostenposition.
Im Hinblick auf das zu erwartende Ergebnis der Bewirtschaftung des Haushalts 2022, das voraussichtlich erheblich besser ausfallen wird, als im Rahmen der Haushaltsplanung angenommen worden war, wird vorerst von einer Kreditaufnahme abgesehen.
Voraussichtlich würden die in 2022 bisher nicht umgesetzten Maßnahmen der Abwasserbeseitigung, der geplante Einbau einer neuen Heizung im Dorfgemeinschaftshaus sowie die deutlich höhere Gewerbesteuer zu Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben von ca. 300.000 Euro beitragen.
Gleichwohl ist nach derzeitigen Erkenntnissen nicht mit einem positiven Saldo des Finanzplans
zu rechnen.
Der Bestand der liquiden Mittel am Ende des Haushaltsjahres wird, auch unter Berücksichtigung eines zu erwartenden positiverem Jahresergebnis 2022, entgegen der Darstellung im Finanzplan, dennoch vollständig aufgezehrt sein.
Anlagenverzeichnis: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit Ergebnisplan, Finanzplan,
Investitionsplan und Stellenplan in der Entwurfsfassung