Betreff
Erhöhung der Hundesteuer
Vorlage
Meh/AfF/234/2022
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die als Anlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Mehlbek über die Erhebung einer Hundesteuer zu erlassen.


Sachverhalt:

Das Amt für Finanzen hat im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 empfohlen, den Hundesteuersatz zu erhöhen. Der Hintergrund ist das planerische Defizit im Ergebnisplan.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 8 GemHVO-Doppik sind im Vorbericht zum Haushaltsplan in Form von Übersichten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung darzustellen, soweit der Haushaltsplan im Haushaltsjahr oder in einem der drei nachfolgenden Jahre nicht ausgeglichen ist. Als mögliche Maßnahme hat die Verwaltung empfohlen, den Hundesteuersatz jeweils auf 120 Euro zu erhöhen.

 

Die Gemeinde Mehlbek erhebt zurzeit 60,00 € Hundesteuer für den ersten Hund, für einen zweiten Hund beträgt die Steuer 70,00 € und für jeden weiteren 80,00 € im Jahr.

Die Hundesteuer für gefährlich eingestufte Hunde beträgt jeweils das 8-fache. Die letzte Erhöhung hat zum 01.02.2016 stattgefunden.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Gemeinwesen hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 zu dem Vorschlag beraten und empfiehlt der Gemeindevertretung die Erhöhung des Hundesteuersatzes für den ersten und den zweiten Hund jeweils auf 80 Euro.

 

Eine entsprechende 2. Änderung zur Hundesteuersatzung vom 14.11.2005 ist der Beschlussvorlage beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen:

Für die Gemeinde Mehlbek hätte die Erhöhung folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Steuer für

Anzahl der Hunde

Aktueller Steuersatz

Aktuelle Einnahme

Erhöhter Steuersatz ab 2023

Mögliche Einnahme ab 2023

1. Hund

47

  60,00 €

2.820,00 €

80,00 €

3.760,00 €

2. Hund

11

  70,00 €

   770,00 €

80,00 €

   880,00 €

für jeden weiteren Hund

2

80,00 €

160,00 €

80,00 €

160,00 €

  1. Gefährlicher Hund

0

480,00 €

0,00 €

640,00 €

0,00 €

  1. Gefährlicher Hund

0

560,00 €

0,00 €

640,00 €

0,00 €

Für jeden weiteren gefährlichen Hund

0

640,00 €

0,00 €

640,00 €

0,00 €

Summen:

 

 

3.750,00 €

 

4.800,00 €

 

Die mögliche Mehreinnahme würde pro Jahr 1.050,00 € betragen.

 


Anlagenverzeichnis:

-Satzung zur 2. Änderung der Hundesteuersatzung