Betreff
Hauptsatzung des Amtes Itzehoe-Land, Neufassung der Hauptsatzung durch Einführung der Hauptamtlichkeit
Vorlage
AI/HA/580/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss des Amtes Itzehoe-Land empfiehlt,

der Amtsausschuss des Amtes Itzehoe-Land beschließt,

 

die Neufassung der Hauptsatzung des Amtes Itzehoe-Land in der beigefügten Fassung –

ggfs. mit den während der Sitzung(en) vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen.

 

Nach der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht (§ 24 a Amtsordnung – AO – in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung – GO) ist die Satzung durch die Amtsvorsteherin auszufertigen und bekannt zu machen. Die Hauptsatzung tritt mit Wirkung vom 01.07.2023 in Kraft.


Sachverhalt:

 

Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.11.2022 auf Empfehlung des Finanz- und Verwaltungsausschusses beschlossen, dass das Amt Itzehoe-Land ab dem 01. Juli 2023 hauptamtlich geleitet werden soll.

 

U. a. wurde beschlossen, einen Entwurf einer Hauptsatzung einer hauptamtlich geführten Amtsverwaltung dem Amtsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Beratungsvorlage liegt ein Entwurf einer Neufassung einer Hauptsatzung für eine Verwaltung auf hauptamtlicher Basis vor. Die Neufassung der Satzung basiert auf aktuelle Vorgaben gemäß Satzungsmuster des Landes Schleswig-Holstein. Ferner wurden notwendige redaktionelle Änderungen vorgenommen sowie aktuelle Regelungen aufgenommen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Abstimmung mit den behördlichen Datenschutzbeauftragten des Amtes.

 

Es wird an dieser Stelle auf die weiteren Ausführungen in der als Anlage zur Vorlage dargestellten vergleichenden Gegenüberstellung (Synopse) zu den Änderungen durch die Neufassung der Hauptsatzung verwiesen.

 

Vorgesehen ist es, die Neufassung der als Anlage beigefügten Hauptsatzung zum 01.07.2023 in Kraft treten zu lassen.

 

Es wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.


Finanzielle Auswirkungen:

Nach § 11 i.V.m. § 10 (1) der KomBesVO erhält die Amtsdirektorin/der Amtsdirektor eine mtl. Aufwandsentschädigung bis max. 175 € bei Ämtern mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Finanzielle Auswirkung: 2.100 € jährlich.


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 - Neufassung der Hauptsatzung des Amtes Itzehoe-Land

Anlage 2 – aktuelle Fassung der Hauptsatzung des Amtes Itzehoe-Land

Anlage 3 - Synopse zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Itzehoe-Land