Betreff
Erwerb von Aktien der SH Netz AG
Vorlage
Hoa/AfF/251/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen:

  • Die Gemeinde Hohenaspe erwirbt weitere 40 Aktien der SH Netz AG.
  • Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 217.600 Euro werden im Finanzplan 2023 (1. Nachtragsplan) veranschlagt.
  • Der Bürgermeister wird ermächtigt, ein entsprechendes Angebot gegenüber der SH Netz AG abzugeben.

 

 


Sachverhalt:

Erstmalig im Jahre 2010 unterbreitete die HanseWerk AG denjenigen Gemeinden in Schleswig-Holstein, die in der Vergangenheit einen Wegenutzungsvertrag gemäß § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes abgeschlossen hatten, ein Angebot zur Beteiligung an der Schleswig-Holstein (SH) Netz AG.

 

Das Unternehmen garantiert eine jährliche Ausgleichszahlung und gibt eine Kapitalgarantie zur Rücknahme der Aktien in Höhe des gezahlten Erwerbspreises. Dennoch handelt es sich nicht um ein risikofreies Wertpapiergeschäft, denn die vertraglichen Garantien setzen die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens voraus, welches sich im Wettbewerb mit anderen Unternehmen befindet.

 

Im Jahre 2018 hat die Gemeinde Hohenaspe 110 Aktien erworben. Der Kaufpreis je Aktie betrug 4.812,48 Euro. Für die Finanzierung dieser Investition hat die Gemeinde ein Darlehen in Höhe von 529.400 Euro aufgenommen, das im Jahre 2021 umgeschuldet wurde. Der Zinssatz beträgt 0,12%. Die Laufzeit und die Zinsbindung enden am 30.06.2024.

 

Der Gemeinde wird ein Aktienkontingent von 177 Aktien eingeräumt. Optional darf die Gemeinde über weitere 177 Aktien, insgesamt somit über 354 Aktien, verfügen.

 

Der Kaufpreis beträgt zurzeit 5.437,76 Euro. Die Garantiedividende beträgt unverändert 152,11 je Aktie. Die Dividende ist mit 15% zu versteuern. Außerdem ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5%  (der Kapitalertragsteuer) zu entrichten.

Für das Geschäftsjahr 2021 betrug der Nettoertrag (Dividende ./. Zinsen) 17.700 Euro (abgerundet). Zum Vergleich: Der Zinssatz für Sparguthaben (Festgeld) betrug bei einer 3-jährigen Anlage unter 0,5%. 

 

In Anbetracht der positiven Entwicklung der liquiden Mittel wird der Gemeinde empfohlen, weitere Aktien der SH Netz AG zu erwerben. Die Gemeinde könnte 40 Aktien erwerben, ohne dadurch die finanzielle Handlungsfähigkeit zu sehr einzuschränken. Größere Investitionsmaßnahmen sind zudem kurz- bzw. mittelfristig nicht geplant.

 

Da der Garantiezeitraum in 2024 endet, ist davon auszugehen, dass den Aktionären Ende 2023 ein neues Beteiligungsangebot vorgelegt wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

  • Verlust von liquiden Mitteln
  • Erwerb einer Beteiligung
  • Erträge in Höhe von mindestens 5.100 Euro (abgerundet) jährlich (Garantiedividende). Die Ausgleichszahlung erfolgt im Folgejahr für das abgelaufene Geschäftsjahr.