Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgende Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen ab dem Haushaltsjahr 2023 durchzuführen:

 

(Vorschläge zur Umsetzung von konkreten Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen werden in der Sitzung erarbeitet)


Sachverhalt:

Die Finanzsituation der Gemeinde Oldendorf ist weiterhin angespannt. Im Haushaltsjahr 2023 kann der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen werden. Es wird ein Fehlbetrag in Höhe von 578.800 Euro erwartet. Im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum (2024-2026) werden weitere Fehlbeträge prognostiziert. Auch aus dem Finanzplan für das Haushaltsjahr 2023 ergibt sich ein erheblicher Fehlbetrag.

 

Die Kommunalaufsicht des Kreises Steinburg hat in ihrer Verfügung über die Genehmigung der Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2023 wiederholt festgestellt, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht gegeben ist. Die Gemeinde ist dringend gefordert, sich um Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zu bemühen.

 

Insbesondere aufgrund der hohen Verschuldung der Gemeinde (Ende 2023 wird eine Verschuldung in Höhe von 3.588.000 Euro erwartet), sollte es das Bestreben der Gemeinde sein, einen Überschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens in Höhe der Tilgungsleistungen (= 295.500 EUR in 2023) zu erwirtschaften.

 

Dies kann nur erreicht werden, wenn einerseits die Aufwendungen – z.B. durch die Begrenzung freiwilliger Leistungen – deutlich reduziert und andererseits die Erträge – z. B. durch die Erhöhung der Hebesätze für die Realsteuern – deutlich erhöht werden. Die Umsetzung einiger Maßnahmen könnte bereits durch den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 erfolgen.

 

Zudem sollten in künftigen Haushaltsjahren insbesondere die Schuldenbegrenzung sowie die Durchführung nur absolut notwendiger Investitionsmaßnahmen Ziel der Gemeinde sein.

 

Im Verlauf der Sitzung der Gemeindevertretung vom 06.12.2022 wurde der Vorschlag erbracht, eine Bestandsaufnahme der bisher umgesetzten und der noch möglichen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen durchzuführen.

 

Die Kommunalaufsicht begrüßt diesen Vorschlag und bittet in ihrer Verfügung über die Genehmigung der Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2023 um Berichterstattung zur Bestandsaufnahme und ihrem Ergebnis bis zum 01.07.2023.


Anlagenverzeichnis:

·         Verfügung des Kreises Steinburg über die Genehmigung der Haushaltssatzung der Gemeinde
 Oldendorf vom 24.02.2023

 

·         Haushaltskonsolidierungserlass – Hinweise des Innenministeriums zur Beschränkung der Aufwendungen und Auszahlungen und zur Ausschöpfung der Ertrags- und Einzahlungsquellen

 

·         Auszug aus dem Vorbericht zum Haushaltsplan 2023:

-          Übersicht der Zuweisungen und Zuschüsse an Vereine und Verbände

-          Übersicht der Mitgliedsbeiträge für Vereine und Verbände

-          Übersicht über im Haushaltsjahr 2023 bisher umgesetzte Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

-          Übersicht über noch mögliche Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

 

·         Berechnung zur Erhöhung der Hebesätze der Realsteuern sowie der Hundesteuer