Betreff
Wahl des Amtsdirektors
Vorlage
AI/HA/590/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Itzehoe-Land wählt Herrn Mathias Siebenborn zum Amtsdirektor des Amtes Itzehoe-Land ab dem 01. Juli 2023 für die Dauer von 6 Jahren.

 


Sachverhalt:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Itzehoe-Land hat in seiner Sitzung am 28.11.2022 die hauptamtliche Leitung des Amtes Itzehoe-Land ab 01.07.2023 beschlossen. Damit einhergehend soll das Amt ab 01.07.2023 von einem Amtsdirektor gemäß § 15b AO geleitet werden.

 

§ 15b Abs. 4 S. 1 AO regelt, dass vor der Wahl des Amtsdirektors die Stelle grundsätzlich auszuschreiben ist. Von dem öffentlichen Ausschreibungsverfahren kann bei einer Wiederwahl durch Beschluss des Amtsausschusses, im Übrigen nur mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde abgesehen werden.

 

Der Amtsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2022 mit 45-Ja-Stimmen beschlossen, die Stelle des Amtsdirektors mit dem jetzigen Leitenden Verwaltungsbeamten, Herrn Mathias Siebenborn, zu besetzen und einen Antrag auf Verzicht der erforderlichen Stellenausschreibung zu stellen. Mit Schreiben vom 01.12.2022 wurde diesem Beschluss folgend ein Antrag auf Genehmigung des Verzichtes auf die Stellenausschreibung gem. § 15b Abs. 4 S. 1 AO bei der Kommunalaufsicht des Kreises gestellt.

 

Die Kommunalaufsicht des Kreises genehmigte diesen Antrag mit Datum vom 03.01.2023.

 

Die Wahl erfolgt durch den Amtsausschuss. Es ist in der Amtsordnung kein

besonderes Wahlverfahren vorgeschrieben, somit erfolgt die Wahl nach § 40 Abs. 3

der Gemeindeordnung. Die Wahl ist öffentlich. Geheime Wahl durch Stimmzettel

findet statt, sobald ein Mitglied des Amtsausschusses dies fordert. Gewählt ist, wer

die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit findet ein weiterer Wahlgang

statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los, das der Vorsitzende des

Amtsausschusses zieht.

 

Das Beamtenverhältnis wird durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde

begründet. Diese wird durch den amtierenden gesetzlichen Vertreter des Amtes

unterzeichnet und ausgehändigt. Die Vereidigung erfolgt durch die/den Amtsvorsteher/in.

 

Die Amtszeit des Amtsdirektors beträgt gemäß der neuen Hauptsatzung des Amtes Itzehoe-Land

(§ 6 Abs. 1) 6 Jahre.