Beschlussvorschlag:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss des Amtes Itzehoe-Land empfiehlt,
der Amtsausschuss des Amtes Itzehoe-Land beschließt,
die Neufassung der Geschäftsordnung für den Amtsausschuss in der beigefügten Fassung –
ggfs. mit den während der Sitzung(en) vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen.
Die Geschäftsordnung ist durch die Amtsvorsteherin auszufertigen. Die Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 01.07.2023 in Kraft.
Sachverhalt:
Der Amtsausschuss
hat in seiner Sitzung vom 28.11.2022 auf Empfehlung des Finanz- und
Verwaltungsausschusses beschlossen, dass das Amt Itzehoe-Land ab dem 01. Juli
2023 hauptamtlich geleitet werden soll. Durch diese Änderung ist eine redaktionelle
Änderung der Geschäftsordnung für den Amtsausschuss des Amtes Itzehoe-Land
notwendig geworden. Der Beratungsvorlage liegt nunmehr ein Entwurf einer
Neufassung der Geschäftsordnung für den Amtsausschuss des Amtes Itzehoe-Land
bei. Die Neufassung der Geschäftsordnung basiert auf den besagten
redaktionellen Änderungen. Vorgesehen ist es, die Neufassung der
Geschäftsordnung zum 01.07.2023 in Kraft treten zu lassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlagenverzeichnis:
Geschäftsordnung für den Amtsaussauschuss in der Fassung vom 08.03.2023