Betreff
Abrechnung der Verpflegungskosten
Vorlage
AI/HA/595/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

- wird in der Sitzung erarbeitet

 


Sachverhalt:

Das Mittagessen für den Kindergarten wird von der Naturküche Wölfel geliefert. Es kostet 3,85 € und wird seit Jahren von den Gemeinden mit 1 € pro Essen bezuschusst.

 

Die Mittagessen werden monatlich spitz abgerechnet. Im vergangenen Jahr 2022 sind insgesamt 3.610 Mahlzeiten geliefert worden. Die Gemeinden haben somit einen Betrag in Höhe von 3.610 € als freiwillige Leistung übernommen. 

 

Aus Verwaltungsvereinfachungsgründen schlägt die Verwaltung vor, beginnend ab dem kommenden Kindergartenjahr eine monatliche Verpflegungspauschale festzusetzen, die mit dem Elternbeitrag eingezogen wird. 

 

Gemäß § 31 Abs. 2 Kindertagesförderungsgesetz kann der Einrichtungsträger neben den Elternbeiträgen angemessene Verpflegungskostenbeiträge verlangen. Neben den Kosten für die Mittagsmahlzeit bezieht sich diese Regelung auch auf Zwischenmahlzeiten und energiearme Getränke.

 

Ausgehend von durchschnittlich 227 Öffnungstagen pro Jahr und einem Einzelpreis von

3,85 € pro Essen errechnet sich die Jahressumme für die Mittagsverpflegung auf 873,95 €,

das macht rd. 72 € / Monat.

 

Bei einem Einzelpreis von 2,85 € pro Essen beläuft sich die Jahressumme auf 646,95 €, das entspricht rd. 53 € / Monat.

 

Neben dem Mittagessen wird auch Milch von der Naturküche Wölfel geliefert und an die Kinder ausgeschenkt. Die Gesamtkosten haben sich in 2022 auf 636,80 € belaufen. Diese Kosten könnten auch auf die Kinder und Monate umgelegt werden und würden sich pro Kind auf rd. 1,50 € im Monat berechnen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Es können Mehreinnahmen erzielt werden.