Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Jahresabschluss und den Lagebericht 2022 in der vorliegenden Form zu beschließen und den Jahresüberschuss in Höhe von 29.980,21 Euro der Ergebnisrücklage zuzuführen.
Sachverhalt und Rechtslage:
Gemäß § 91 GO hat
die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss
aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss
besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der
Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Jahresabschluss
und der Lagebericht sind gemäß § 92 GO darauf zu prüfen, ob
- der Haushaltsplan eingehalten ist,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch
vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
- bei den Erträgen Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie
bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften
verfahren worden ist,
- das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
- der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
- der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.
Die Bewirtschaftung
des Haushalts 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 29.980,21
Euro ab. Der Überschuss führt (im
Folgejahr) zu einer Erhöhung der Ergebnisrücklage und damit zu einer Erhöhung
des Eigenkapitals.
Der Verlauf der Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde werden im Lagebericht 2022 dargestellt bzw. erläutert.
Anlage: Jahresabschluss und Lagebericht 2022