Betreff
Beschluss über den Jahresabschluss 2022
Vorlage
Win/AfF/281/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Jahresabschluss 2022 und den Lagebericht 2022 in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 229.976,74 Euro dient dem Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages und wird im Übrigen der Ergebnisrücklage zugeführt.


Sachverhalt und Rechtslage:

Gemäß § 91 GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 92 GO darauf zu prüfen, ob

  1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
  3. bei den Erträgen Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
  4. das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
  5. der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
  6. der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.

 

Die Bewirtschaftung des Haushalts 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 229.976,74 Euro ab. Der Überschuss führt (im Folgejahr) zu einem Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages sowie zum Aufbau einer Ergebnisrücklage und damit zu einer Erhöhung des Eigenkapitals.

 

Der Verlauf der Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde werden im Lagebericht 2022 dargestellt bzw. erläutert.


Anlage: Jahresabschluss und Lagebericht 2022