Betreff
Bericht über die Annahme von Spenden
Vorlage
Sil/AfF/307/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024
Sachverhalt:
Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Silzen
in Verbindung mit § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) ist der Bürgermeister
befugt, Schenkungen, Spenden und ähnliche Zuwendungen bis zu einem Wert von
5.000,00 Euro anzunehmen.
Der Bürgermeister ist verpflichtet, alle derartigen Zuwendungen aufzulisten und
jährlich gegenüber der Gemeindevertretung offenzulegen.
Es ist festzustellen, dass in den Jahren 2021 und 2022 die in der Anlage
aufgeführten Spenden eingegangen sind.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht über die in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 erhaltenen Spenden zur Kenntnis.
Anlagenverzeichnis:
Liste der eingegangenen Spenden