Betreff
Bericht über die Annahme von Spenden
Vorlage
Sil/AfF/307/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Sachverhalt:

Gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Silzen in Verbindung mit § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) ist der Bürgermeister befugt, Schenkungen, Spenden und ähnliche Zuwendungen bis zu einem Wert von 5.000,00 Euro anzunehmen.
Der Bürgermeister ist verpflichtet, alle derartigen Zuwendungen aufzulisten und jährlich gegenüber der Gemeindevertretung offenzulegen.

 

Es ist festzustellen, dass in den Jahren 2021 und 2022 die in der Anlage aufgeführten Spenden eingegangen sind.

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt den Bericht über die in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 erhaltenen Spenden zur Kenntnis.


Anlagenverzeichnis:

Liste der eingegangenen Spenden