Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, den Jahresabschluss 2022 und den Lagebericht 2022 in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Der Jahresüberschuss in Höhe von 336.520,50 Euro ist auf das Bilanzkonto „vorgetragener Jahresfehlbetrag“ zu buchen.
Sachverhalt und Rechtslage:
Gemäß § 18 AO i. V.
m. § 91 GO hat das Amt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft
nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss
besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der
Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Jahresabschluss
und der Lagebericht sind gemäß § 92 GO darauf zu prüfen, ob
- der Haushaltsplan eingehalten ist,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch
vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
- bei den Erträgen Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie
bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften
verfahren worden ist,
- das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
- der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
- der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.
Die Bewirtschaftung
des Haushalts 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 336.520,50
Euro ab. Der Überschuss führt zu einer
Verringerung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages.
Der Verlauf der Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Amtes werden im Lagebericht 2022 dargestellt bzw. erläutert.
Anlage:
Jahresabschluss 2022