Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Jahresabschluss 2022 und den Lagebericht 2022 in der vorliegenden Form zu beschließen und den Jahresfehlbetrag in Höhe von 57.723,50 Euro zu Lasten der Ergebnisrücklage zu buchen.
Sachverhalt und Rechtslage:
Gemäß § 91 GO hat
die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss
aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist.
Der Jahresabschluss
besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der
Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Jahresabschluss
und der Lagebericht sind gemäß § 92 GO darauf zu prüfen, ob
- der Haushaltsplan eingehalten ist,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch
vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
- bei den Erträgen Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie
bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften
verfahren worden ist,
- das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
- der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
- der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.
Der Jahresabschluss
2022 weist in der Ergebnisrechnung einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 57.723,50
Euro aus.
Der Fehlbetrag führt
(im Folgejahr) zu einer Verringerung der Ergebnisrücklage und damit zu einer
Verringerung des Eigenkapitals.
Die Finanzrechnung
schließt mit einem Überschuss in Höhe 137.511,73 Euro ab. Um diesen Betrag
erhöht sich der Bestand an liquiden Mitteln auf 720.700 Euro (gerundet) am Ende
des Haushaltsjahres 2022.
Der Verlauf der Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde werden im Lagebericht 2022 dargestellt bzw. erläutert.
Anlage:
Jahresabschluss 2022