Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Silzen wählt Frau /Herrn zur
Stellvertreterin/zum Stellverteter für die weitere Vertreterin der
Verbandsversammlung des Schulverbandes Hennstedt u.U.
Sachverhalt:
Gemäß § 5 der Verbandssatzung entsendet die Gemeinde
Hennstedt aus der Mitte der Gemeindevertretung zwei weitere Vertreterinnen oder
Vertreter in die Verbandsversammlung. Die Gemeinden Lockstedt, Poyenberg und
Silzen entsenden jeweils eine weitere Vertreterin oder einen Vertreter in die
Verbandsversammlung. Jede weitere
Vertreterin oder jeder weitere Vertreter hat eine Stellvertreterin oder einen
Stellvertreter.
Auf der konstituierenden Sitzung ist Frau Claudia
Rohwedder-Struve als weiteres Mitglied in die Verbandsversammlung gewählt
worden. Die Wahl eines Stellvertreters/ einer Stellvertreterin steht noch
aus.
Gem. § 9 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) werden
die weiteren Vertreterinnen und Vertreter von ihren Vertretungskörperschaften
für deren Wahlzeit gewählt. Für die Wahl der weiteren Vertreterinnen und
Vertreter sowie deren Stellvertreter/innen gilt § 40 der Gemeindeordnung (GO)
entsprechend. Gewählt wird, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen, sonst
durch Stimmzettel.
Gem. § 40 Abs. 3 GO ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit findet ein weiterer Wahlgang statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los, das die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung zieht.
Finanzielle Auswirkungen:
keine