Betreff
Wahl einer/eines Stellvertreterin/Stellvertreters für die weitere Vertreterin der Verbandsversammlung des Schulverbandes Hennstedt u.U.
Vorlage
Sil/HA/614/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Silzen wählt Frau /Herrn                         zur Stellvertreterin/zum Stellverteter für die weitere Vertreterin der Verbandsversammlung des Schulverbandes Hennstedt u.U.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 5 der Verbandssatzung entsendet die Gemeinde Hennstedt aus der Mitte der Gemeindevertretung zwei weitere Vertreterinnen oder Vertreter in die Verbandsversammlung. Die Gemeinden Lockstedt, Poyenberg und Silzen entsenden jeweils eine weitere Vertreterin oder einen Vertreter in die Verbandsversammlung. Jede weitere Vertreterin oder jeder weitere Vertreter hat eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.

 

Auf der konstituierenden Sitzung ist Frau Claudia Rohwedder-Struve als weiteres Mitglied in die Verbandsversammlung gewählt worden. Die Wahl eines Stellvertreters/ einer Stellvertreterin steht noch aus. 

 

Gem. § 9 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) werden die weiteren Vertreterinnen und Vertreter von ihren Vertretungskörperschaften für deren Wahlzeit gewählt. Für die Wahl der weiteren Vertreterinnen und Vertreter sowie deren Stellvertreter/innen gilt § 40 der Gemeindeordnung (GO) entsprechend. Gewählt wird, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel.

 

Gem. § 40 Abs. 3 GO ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit findet ein weiterer Wahlgang statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los, das die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung zieht.


Finanzielle Auswirkungen:

keine