Beschlussvorschlag:
1. –
Schulausschuss:
Frau / Herr ___________ wird als stellvertretendes Mitglied für den Schulausschuss vorgeschlagen.
Frau / Herr ___________ erklärt im Falle einer Wahl die Wahl anzunehmen.
Es wird keine geheime Wahl beantragt; die Wahl erfolgt einvernehmlich offen durch Abstimmung.
Wahlergebnis:
…
Frau / Herr ___________ erklärt, dass sie / er die Wahl als stellvertretendes Mitglied für den Schulausschuss annimmt.
Damit ist Frau / Herr ___________ als stellvertretendes Mitglied für den Schulausschuss vorgeschlagen.
2. –
Kindergartenausschuss:
Frau / Herr ___________ wird als stellvertretendes Mitglied für den Kindergartenausschuss vorgeschlagen.
Frau / Herr ___________ erklärt im Falle einer Wahl die Wahl anzunehmen.
Es wird keine geheime Wahl beantragt; die Wahl erfolgt einvernehmlich offen durch Abstimmung.
Wahlergebnis:
…
Frau / Herr ___________ erklärt, dass sie / er die Wahl als stellvertretendes Mitglied für den Kindergartenausschuss annimmt.
Damit ist Frau / Herr ___________ als stellvertretendes Mitglied für den Kindergartenausschuss vorgeschlagen.
3. –
Feuerschutzausschuss:
Frau / Herr ___________ wird als stellvertretendes Mitglied für den Feuerschutzausschuss vorgeschlagen.
Frau / Herr ___________ erklärt im Falle einer Wahl die Wahl anzunehmen.
Es wird keine geheime Wahl beantragt; die Wahl erfolgt einvernehmlich offen durch Abstimmung.
Wahlergebnis:
…
Frau / Herr ___________ erklärt, dass sie / er die Wahl als stellvertretendes Mitglied für den Feuerschutzausschuss annimmt.
Damit ist Frau / Herr ___________ als stellvertretendes Mitglied für den Feuerschutzausschuss vorgeschlagen.
Sachverhalt:
Gemäß § 10a
(3) Amtsordnung (AO) kann der Amtsausschuss stellvertretende Mitglieder der
Ausschüsse wählen; für die Stellvertretenden gilt Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie §
33 Abs. 1 Satz 4 und 5 der Gemeindeordnung entsprechend.
Nach der
derzeitigen Hauptsatzung des Amtes Itzehoe-Land (§ 9 Abs. 2) wählt der
Amtsausschuss für jeden Ausschuss zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter,
die in der Reihenfolge ihrer Wahl im Vertretungsfall tätig werden. Hierdurch
werden im Vertretungsfall jedoch nicht die Mehrheitsverhältnisse eindeutig
abgebildet.
Durch eine
noch vorzunehmende Hauptsatzungsänderung des Amtes Itzehoe-Land könnten künftig
die Mitglieder des Schul,- Kindergarten,- und Feuerschutzausschusses durch
persönliche Vertreter aus den jeweiligen Trägergemeinden vertreten werden.
Im Vorgriff
auf diese vorgesehene Hauptsatzungsänderung und im Folgenden einer noch
durchzuführenden Wahl von stellvertretenden Mitgliedern durch den Amtsausschuss
wären Vorschläge zur Wahl eines persönlichen
stellvertretenden Mitgliedes für den Schul-, Kindergarten- und
Feuerschutzausschuss durch die jeweiligen Trägergemeinden aufzustellen.
Die Wahlen sind im Meiststimmenverfahren durchzuführen.