Betreff
Vorschlag zur Wahl eines persönlichen stellvertretenden Mitgliedes für den Schul-, Kindergarten- und Feuerschutzausschuss
Vorlage
Bekd/HA/620/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

1. – Schulausschuss:

Frau / Herr ___________ wird als stellvertretendes Mitglied für den Schulausschuss vorgeschlagen.

 

Frau / Herr ___________ erklärt im Falle einer Wahl die Wahl anzunehmen.

 

Es wird keine geheime Wahl beantragt; die Wahl erfolgt einvernehmlich offen durch Abstimmung.

 

Wahlergebnis:

 

Frau / Herr ___________ erklärt, dass sie / er die Wahl als stellvertretendes Mitglied für den Schulausschuss annimmt.

 

Damit ist Frau / Herr ___________ als stellvertretendes Mitglied für den Schulausschuss vorgeschlagen.

 

 

2. – Kindergartenausschuss:

Frau / Herr ___________ wird als stellvertretendes Mitglied für den Kindergartenausschuss vorgeschlagen.

 

Frau / Herr ___________ erklärt im Falle einer Wahl die Wahl anzunehmen.

 

Es wird keine geheime Wahl beantragt; die Wahl erfolgt einvernehmlich offen durch Abstimmung.

 

Wahlergebnis:

 

Frau / Herr ___________ erklärt, dass sie / er die Wahl als stellvertretendes Mitglied für den Kindergartenausschuss annimmt.

 

Damit ist Frau / Herr ___________ als stellvertretendes Mitglied für den Kindergartenausschuss vorgeschlagen.

 

 

3. – Feuerschutzausschuss:

Frau / Herr ___________ wird als stellvertretendes Mitglied für den Feuerschutzausschuss vorgeschlagen.

 

Frau / Herr ___________ erklärt im Falle einer Wahl die Wahl anzunehmen.

 

Es wird keine geheime Wahl beantragt; die Wahl erfolgt einvernehmlich offen durch Abstimmung.

 

Wahlergebnis:

 

Frau / Herr ___________ erklärt, dass sie / er die Wahl als stellvertretendes Mitglied für den Feuerschutzausschuss annimmt.

 

Damit ist Frau / Herr ___________ als stellvertretendes Mitglied für den Feuerschutzausschuss vorgeschlagen.

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 10a (3) Amtsordnung (AO) kann der Amtsausschuss stellvertretende Mitglieder der Ausschüsse wählen; für die Stellvertretenden gilt Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie § 33 Abs. 1 Satz 4 und 5 der Gemeindeordnung entsprechend.

 

Nach der derzeitigen Hauptsatzung des Amtes Itzehoe-Land (§ 9 Abs. 2) wählt der Amtsausschuss für jeden Ausschuss zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter, die in der Reihenfolge ihrer Wahl im Vertretungsfall tätig werden. Hierdurch werden im Vertretungsfall jedoch nicht die Mehrheitsverhältnisse eindeutig abgebildet.

 

Durch eine noch vorzunehmende Hauptsatzungsänderung des Amtes Itzehoe-Land könnten künftig die Mitglieder des Schul,- Kindergarten,- und Feuerschutzausschusses durch persönliche Vertreter aus den jeweiligen Trägergemeinden vertreten werden.

 

Im Vorgriff auf diese vorgesehene Hauptsatzungsänderung und im Folgenden einer noch durchzuführenden Wahl von stellvertretenden Mitgliedern durch den Amtsausschuss wären Vorschläge zur Wahl eines persönlichen stellvertretenden Mitgliedes für den Schul-, Kindergarten- und Feuerschutzausschuss durch die jeweiligen Trägergemeinden aufzustellen.

 

Die Wahlen sind im Meiststimmenverfahren durchzuführen.