Betreff
Abschluss eines Wegenutzungsvertrages für die Gasversorgung
Vorlage
Hstk/AfF/335/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, mit der Stadtwerke Itzehoe GmbH den Wegenutzungsvertrag Gas auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes abzuschließen und den Bürgermeister zu ermächtigen, den Vertrag zu unterzeichnen.


Sachverhalt und Rechtslage:

Der mit der Stadtwerke Itzehoe GmbH über die Dauer von 20 Jahren geschlossene Wegenutzungsvertrag wird am 29.02.2024 auslaufen.

Dieses wurde im Bundesanzeiger gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) am 08.08.2022 bekannt gemacht. Gleichzeitig wurden Unternehmen, die am Neuabschluss eines Gaskonzessionsvertrages interessiert sind, unter Fristsetzung bis zum 30.11.2022 gebeten, ihr Interesse zu bekunden.

Mit Schreiben vom 14.11.2022 hat die Stadtwerke Itzehoe GmbH ihr Interesse am Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages bekundet.

Weitere Bewerbungen um die Konzession (Interessenbekundungen) liegen nicht vor, so dass der Vertrag ohne Auswahlverfahren mit der Stadtwerke Itzehoe GmbH geschlossen werden kann.

 

Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.03.2024 und beträgt (allgemein übliche) 20 Jahre. Beide Vertragspartner haben das Recht, den Vertrag zum Ende des 10. Jahres und zum Ende des 15. Jahres einseitig zu kündigen (s. § 14 des Wegenutzungsvertrages). Gemäß § 46 Abs. 3 EnWG muss die Gemeinde mindestens 2 Jahre vor Ablauf des Vertrages das Vergabeverfahren mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger starten. Damit diese Frist eingehalten werden kann, beträgt die Kündigungsfrist (ungewöhnliche) 25 Monate.


Finanzielle Auswirkungen:

Anders als die Konzessionsabgabe für Strom ist die Konzessionsabgabe für Gas quantitativ nicht bedeutsam für den Gemeindehaushalt. Sie betrug im vergangenen Haushaltsjahr Euro 3.800 Euro (gerundet), die Konzessionsabgabe für Strom hingegen 14.600 Euro (gerundet).

Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach den Bestimmungen der Konzessionsabgabenverordnung. Durch den Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

Als Folge der Maßnahmen im Rahmen der Energiewende ist davon auszugehen, dass diese Einnahmequelle weiter an Bedeutung verliert.


Anlage: Wegenutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Gemeinde Heiligenstedtenerkamp (Gaskonzessionsvertrag) in der Entwurfsfassung