Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen, mit der Stadtwerke Itzehoe GmbH den Wegenutzungsvertrag Gas auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes abzuschließen und den Bürgermeister zu ermächtigen, den Vertrag zu unterzeichnen.
Sachverhalt
und Rechtslage:
Der mit der
Stadtwerke Itzehoe GmbH über die Dauer von 20 Jahren geschlossene
Wegenutzungsvertrag wird am 29.02.2024 auslaufen.
Dieses wurde im
Bundesanzeiger gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) am 08.08.2022 bekannt
gemacht. Gleichzeitig wurden Unternehmen, die am Neuabschluss eines
Gaskonzessionsvertrages interessiert sind, unter Fristsetzung bis zum
30.11.2022 gebeten, ihr Interesse zu bekunden.
Mit Schreiben vom
14.11.2022 hat die Stadtwerke Itzehoe GmbH ihr Interesse am Abschluss eines
neuen Wegenutzungsvertrages bekundet.
Weitere Bewerbungen um die Konzession (Interessenbekundungen) liegen nicht vor, so dass der Vertrag ohne Auswahlverfahren mit der Stadtwerke Itzehoe GmbH geschlossen werden kann.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.03.2024 und beträgt (allgemein übliche) 20 Jahre. Beide Vertragspartner haben das Recht, den Vertrag zum Ende des 10. Jahres und zum Ende des 15. Jahres einseitig zu kündigen (s. § 14 des Wegenutzungsvertrages). Gemäß § 46 Abs. 3 EnWG muss die Gemeinde mindestens 2 Jahre vor Ablauf des Vertrages das Vergabeverfahren mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger starten. Damit diese Frist eingehalten werden kann, beträgt die Kündigungsfrist (ungewöhnliche) 25 Monate.
Finanzielle Auswirkungen:
Anders als die Konzessionsabgabe für Strom ist die Konzessionsabgabe für Gas quantitativ nicht bedeutsam für
den Gemeindehaushalt. Sie betrug im vergangenen Haushaltsjahr Euro 3.800 Euro
(gerundet), die Konzessionsabgabe für Strom hingegen 14.600 Euro (gerundet).
Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach den Bestimmungen der
Konzessionsabgabenverordnung. Durch den Neuabschluss eines
Wegenutzungsvertrages ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen
Auswirkungen.
Als Folge der Maßnahmen im Rahmen der Energiewende ist davon auszugehen, dass diese Einnahmequelle weiter an Bedeutung verliert.
Anlage: Wegenutzungsvertrag für das
Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Gemeinde
Heiligenstedtenerkamp (Gaskonzessionsvertrag) in der Entwurfsfassung