Betreff
Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung
Vorlage
Dra/AfF/336/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

 

a)       die Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2024 und 2025 zu billigen,

 

b)      die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Drage zu erlassen.


Sachverhalt:

Die Gemeinden sind durch das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG) dazu berechtigt/verpflichtet, Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme (Benutzung) einer öffentlichen Einrichtung zu erheben.

 

Die Gemeinde Drage betreibt die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage als öffentliche Einrichtung. Sie erhebt für die Benutzung der Anlage Benutzungsgebühren. Seit dem 01.01.2022 beträgt die Zusatzgebühr 3,08 Euro je cbm Schmutzwasser zzgl. einer gestaffelten Grundgebühr beginnend bei 12,00 Euro pro Monat. Grundlage hierfür bildet die Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Drage in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Eine sich am Ende des Kalkulationszeitraumes aus einer Abweichung der tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ergebende Kostenüber- oder Unterdeckung ist innerhalb der auf die Feststellung folgenden drei Jahre auszugleichen (§ 6 Abs. 2 KAG).

 

Die Gebührenkalkulation ist nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen aufzustellen. Die Benutzungsgebühren sind so zu bemessen, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der öffentlichen Einrichtung decken. Hierzu gehören auch die Abschreibungen und die Verzinsung des Anlagekapitals (kalkulatorische Kosten).

 

Bei der Ermittlung der voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge wird einerseits auf Erfahrungs- und Durchschnittswerte der Vorjahre abgestellt. Andererseits werden vorhersehbare außerordentliche Kosten, z. B. aufgrund der Umsetzung der Maßnahmen nach der Selbstüberwachungsverordnung (SüVO), berücksichtigt.

 

Die Gemeindevertretung hat entschieden, die (für die erstmalige Herstellung der Anlage enthaltenen Anschluss-) Beiträge zur Minderung der Benutzungsgebühren jährlich mit einem Abschreibungssatz, der nach der mutmaßlichen Nutzungsdauer der Abwasserbeseitigungsanlage bemessen wird, aufzulösen.

 

Der Kalkulationszeitrum beträgt in der Gemeinde Drage zwei Jahre. Die Kalkulation für die Jahre 2024 und 2025 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Als Ergebnis der Gebührenkalkulation ergibt sich eine kostendeckende Gebühr bestehend aus einer unveränderten Grundgebühr beginnend bei 12,00 Euro pro Monat und einer verbrauchsabhängigen Zusatzgebühr in Höhe von 4,25 Euro pro cbm.

 

Ursächlich für die starke Gebührenerhöhung ist zum einen der noch bestehende ungedeckte Fehlbetrag aus der Kalkulationsperiode 2018-2020. Dieser konnte aufgrund der unerwartet hohen Kosten der Anlage bisher noch nicht ausgeglichen werden. Gemäß der Regelung des § 6 Abs. 2 KAG ist ein Ausgleich lediglich noch bis zum Jahr 2024 möglich. Danach kann die Unterdeckung nicht mehr bei der Gebührenberechnung berücksichtigt werden und wäre vom allgemeinen Haushalt zu decken.

 

In der nächsten Kalkulationsperiode (2026-2027) ist daher voraussichtlich wieder mit niedrigeren Benutzungsgebühren zu rechnen.

 

Weiterer Grund für die Erhöhung der Gebühr ist die Anpassung der Rückstellung für die Entsorgung des Klärschlamms. Um Wiederholungen zu vermeiden wird in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen zu Ziff. 1.10.1 der vorliegenden Gebührenkalkulation verwiesen.


Anlagenverzeichnis:

  • Gebührenkalkulation für die Jahre 2024 und 2025
  • Nachkalkulation für das Jahr 2022
  • Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Drage