Betreff
Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung
Vorlage
Meh/AfF/341/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen und Gemeinwesen empfiehlt der Gemeindevertretung,

 

 

a)       die vorgelegte Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2024 und 2025 zu billigen,

 

b)       die als Anlage beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Mehlbek zu erlassen.

 


Sachverhalt:

Die Gemeinden sind durch das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG-SH) dazu berechtigt/verpflichtet, Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme (Benutzung) einer öffentlichen Einrichtung zu erheben.

 

Die Gemeinde Mehlbek betreibt die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage als öffentliche Einrichtung. Sie erhebt für die Benutzung der Anlage Benutzungsgebühren. Aktuell beträgt die Zusatzgebühr 3,46 Euro je cbm Schmutzwasser zzgl. einer gestaffelten Grundgebühr beginnend bei 7,50 Euro pro Monat. Grundlage hierfür bildet die Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Mehlbek in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Eine sich am Ende des Kalkulationszeitraumes aus einer Abweichung der tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ergebende Kostenüber- oder Unterdeckung ist innerhalb der auf die Feststellung folgenden drei Jahre auszugleichen.

 

Die Gebührenkalkulation ist nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen aufzustellen. Die Benutzungsgebühren sind so zu bemessen, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der öffentlichen Einrichtung decken. Hierzu gehören auch die Abschreibungen und die Verzinsung des Anlagekapitals (kalkulatorische Kosten).

 

Bei der Ermittlung der voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge wird einerseits auf Erfahrungs- und Durchschnittswerte der Vorjahre abgestellt. Andererseits werden vorhersehbare außerordentliche Kosten, z. B. aufgrund der Umsetzung der Maßnahmen nach der Selbstüberwachungsverordnung (SüVO), berücksichtigt.

 

Die Gemeindevertretung hat entschieden, die (für die erstmalige Herstellung der Anlage enthaltenen Anschluss-) Beiträge zur Minderung der Benutzungsgebühren jährlich mit einem Abschreibungssatz, der nach der mutmaßlichen Nutzungsdauer der Abwasserbeseitigungsanlage bemessen wird, aufzulösen.

 

Der Kalkulationszeitrum beträgt in der Gemeinde Mehlbek zwei Jahre. Die Kalkulation für die Jahre 2024 und 2025 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Als Ergebnis der Gebührenkalkulation ergibt sich eine kostendeckende Gebühr bestehend aus einer unveränderten Grundgebühr (7,50 Euro/Monat) und einer verbrauchsabhängigen Zusatzgebühr in Höhe von 3,68 Euro pro cbm.


Anlagenverzeichnis:

  • Gebührenkalkulation für die Jahre 2024 und 2025
  • Nachkalkulation 2022
  • Entwurf der Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Mehlbek