Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt,
b) die vorgelegte
Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2024 und 2025 zu billigen,
c) die als Anlage beigefügte Satzung zur
4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale
Abwasserbeseitigung der Gemeinde Winseldorf zu erlassen.
Sachverhalt:
Die Gemeinden sind durch das Kommunalabgabengesetz des Landes
Schleswig-Holstein (KAG-SH) dazu berechtigt/verpflichtet, Benutzungsgebühren
für die Inanspruchnahme (Benutzung) einer öffentlichen Einrichtung zu erheben.
Die Gemeinde Winseldorf betreibt die zentrale
Schmutzwasserbeseitigungsanlage als öffentliche Einrichtung. Sie erhebt für die
Benutzung der zentralen Schmutzwasserkanalisation Benutzungsgebühren. Aktuell
beträgt die Zusatzgebühr 2,57 Euro je cbm Schmutzwasser. Die gestaffelte
Grundgebühr beginnt bei 12,00 Euro pro Monat. Grundlage hierfür bildet die
Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der
Gemeinde Winseldorf in der zurzeit gültigen Fassung.
Eine sich am Ende des Kalkulationszeitraumes aus einer
Abweichung der tatsächlichen von den kalkulierten Kosten ergebende Kostenüber-
oder Unterdeckung ist innerhalb der auf die Feststellung folgenden drei Jahre
auszugleichen.
Die Gebührenkalkulation ist nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen aufzustellen. Die Benutzungsgebühren sind so zu bemessen, dass sie die erforderlichen Kosten der laufenden Verwaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der öffentlichen Einrichtung decken. Hierzu gehören auch die Abschreibungen und die Verzinsung des Anlagekapitals (kalkulatorische Kosten).
Bei der Ermittlung der voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge wird einerseits auf Erfahrungs- und Durchschnittswerte der Vorjahre abgestellt. Andererseits werden vorhersehbare außerordentliche Kosten, z. B. aufgrund der Umsetzung der Maßnahmen nach der Selbstüberwachungsverordnung (SüVO), berücksichtigt.
Der Kalkulationszeitrum beträgt in der Gemeinde Winseldorf zwei Jahre. Die Kalkulation für die Jahre 2024 und 2025 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Als Ergebnis der Gebührenkalkulation ergibt sich eine kostendeckende Gebühr bestehend aus einer unveränderten Grundgebühr (12,00 Euro/Monat) und einer verbrauchsabhängigen Zusatzgebühr in Höhe von 2,91 Euro pro cbm.
Anlagenverzeichnis:
- Gebührenkalkulation für die Jahre 2024 und 2025
- Nachkalkulation 2022
- Entwurf der 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Winseldorf