Betreff
Verträge zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen; hier Gemeindliche Zustimmung
Vorlage
Sil/AfF/346/2023
Art
Beschlussvorlage alt 22.02.2024

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss der Verträge zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen für die WEA wie dargestellt zu. Bürgermeister Mollenhauer wird ermächtigt die dafür erforderlichen Verträge zu unterzeichnen.

 


Sachverhalt:

Durch das Erneuerbare Energiegesetz – EEG wird den Gemeinden die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung eröffnet. Maßgeblich für eine Beteiligung ist eine Berechnung, nach der die Fläche in einem Umkreis von 2.500 Metern um die Turmmitte der jeweiligen WEA ermittelt wird. Die konkrete Beteiligung wird entsprechend des Anteils ihres jeweiligen Gemeindegebiets an der daraus definierten Fläche errechnet. Die finanzielle Beteiligung ist vertraglich zu regeln. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde erfolgt gegenleistungsfrei und unterliegt keiner Zweckbindung.

 

Die vorliegenden Verträge regeln die für die einseitigen Zuwendungen an den geplanten WEA erforderlichen Details.


Finanzielle Auswirkungen:

Vereinnahmung der Zuwendungen nach Inbetriebnahme der WEA.